Zuständigkeit der SBV
Verfasst: Montag 23. Februar 2015, 11:14
Hallo,
ich habe eine Frage zur Zuständigkeit der SBV. Unser Schwesterunternehmen, das einen eigenen BR, aber keine eigene Verwaltung (Personalabteilung, Buchhaltung, Vertrieb) und bisher keine eigene SBV besitzt, hat mich um Unterstützung in einer Schwerbehinderten-Angelegenheit gebeten. Ich bin als SBV in dem Unternehmen tätig, das die o.g. Verwaltungsaufgaben für das Schwesterunternehmen wahrnimmt.
Beide Unternehmen gehören zu einer Gruppe, die aber rechtlich gesehen kein Konzern ist, und sind als GmbH jeweils rechtlich selbständig. In der Gruppe gibt es keinen Gesamtbetriebsrat und keine Gesamtschwerbehindertenvertretung.
Können in diesem Fall die Bestimmungen des § 97 SGB IX, Abs. 1 und Abs. 6, Satz 1, trotzdem angewendet werden, oder darf ich für das Schwesterunternehmen nur inoffiziell beratend tätig werden, und die eigentliche Vertretung des schwerbehinderten Kollegen muss vom BR wahrgenommen werden?
Vielen Dank im Voraus für die Unterstützung.
Jana Färber
ich habe eine Frage zur Zuständigkeit der SBV. Unser Schwesterunternehmen, das einen eigenen BR, aber keine eigene Verwaltung (Personalabteilung, Buchhaltung, Vertrieb) und bisher keine eigene SBV besitzt, hat mich um Unterstützung in einer Schwerbehinderten-Angelegenheit gebeten. Ich bin als SBV in dem Unternehmen tätig, das die o.g. Verwaltungsaufgaben für das Schwesterunternehmen wahrnimmt.
Beide Unternehmen gehören zu einer Gruppe, die aber rechtlich gesehen kein Konzern ist, und sind als GmbH jeweils rechtlich selbständig. In der Gruppe gibt es keinen Gesamtbetriebsrat und keine Gesamtschwerbehindertenvertretung.
Können in diesem Fall die Bestimmungen des § 97 SGB IX, Abs. 1 und Abs. 6, Satz 1, trotzdem angewendet werden, oder darf ich für das Schwesterunternehmen nur inoffiziell beratend tätig werden, und die eigentliche Vertretung des schwerbehinderten Kollegen muss vom BR wahrgenommen werden?
Vielen Dank im Voraus für die Unterstützung.
Jana Färber