Einbindung von Betriebsstätten ohne Betriebsrat
Einbindung von Betriebsstätten ohne Betriebsrat
Bin BRV in einem Mittelstandsunternehmen. Da wir keine SBV haben (aber mehr als 5 SB) möchte ich nun SBV-Wahlen in die Wege leiten. Laut der Wahlunterlagen sind SB wahlberechtigt, die auch im Wirkungskreis des amtierenden Betriebsrates sind. Unser Unternehmen besteht aus 3 separaten Betriebsstätten (1 AG und 2 GmbHs) davon wurden zwei bei den BR-Wahlen berücksichtigt, die dritte Betriebsstätte wollte jedoch bei den BR-Wahlen nicht teilnehmen. Heißt das nun, dass die Schwerbehinderten dieser Betriebsstätte auch kein Recht haben, bei den SBV-Wahlen mit zu wählen? Oder kann eine Wunsch-Teilnahme durch einen schriftlichen Antrag berücksichtigt werden? Immerhin ist diese Betriebsstätte im gleichen Gebäude, wie die anderen beiden. Danke im Voraus für Eure Hilfe!
AW: Einbindung von Betriebsstätten ohne Betriebsrat
Hallo dh, wenn einer der Betriebe 5 oder mehr schwerbehinderte beschäftigt, können die ohnehin ihre eigene SBV wählen. In Frage käme eine mögliche Zusammenlegung der Betriebe nach § 94 Absatz 1 SGB IX. Nähere Informationen stehen auch im Heft ZB Spezial SBV Wahl 2014 auf Seite 17 hier zu finden https://www.integrationsaemter.de/publi ... index.html
Mit anderen Worten, die Entscheidung des einen Betriebes aus der Betriebsratswahl ist heute nicht mehr bindend. Einfach wieder fragen und ermitteln.
Gruß
Christian Vedder
Mit anderen Worten, die Entscheidung des einen Betriebes aus der Betriebsratswahl ist heute nicht mehr bindend. Einfach wieder fragen und ermitteln.
Gruß
Christian Vedder