Sali Miteinander,
ich bin seit Anfang November 2014 als Vertrauensperson für die Schwerbehinderten gewählt worden. Einen Grundkurs kann ich mangels Platz in den Kursen erst im Juni 2015 besuchen. Aber die Geschäfte laufen schon... Jetzt wurde mir die Frage gestellt, ob einer gebehinderten Nachrücker-Kandidaten die Frage, ob sie Treppen steigen kann (teilweise im Arbeitsbereich keine Aufzüge vorhanden). Aus dem Bauch heraus habe ich "ja" gesagt, da es ja ggf. um eine positive Entscheidung um eine Stelle geht. War das richtig?
Gruß aus Konstanz
Marita Mangard
Frage nach Treppen steigen erlaubt?
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- Beiträge: 288
- Registriert: Mittwoch 2. Mai 2012, 14:41
AW: Frage nach Treppen steigen erlaubt?
Hallo,
wenn es einen Zusammenhang mit der eigentlichen Tätigkeit gibt, sollte dem Fragerecht des Arbeitgebers nichts im Wege stehen. Unabhängig davon besteht natürlich ein Anspruch des schwerbehinderten Arbeitnehmers nach § 81 Abs. 4 S. 1 Nr. 4 SGB IX auf behinderungsgerechte Einrichtung des Arbeitsplatzes, soweit es für den Arbeitgeber nicht unzumutbar ist (§ 81 Abs. 4 S. 3 SGB IX). Vielleicht kann der Arbeitgeber hier auch im Interesse aller Beschäftigten präventiv tätig werden, z. B. Prüfung, ob ein Aufzug eingebaut werden kann usw.
Sie können sich in solchen Einzelfällen natürlich an das zuständige Integrationsamt wenden, man wird Ihnen gerne weiterhelfen.
Freundliche Grüße aus dem Integrationsamt Chemnitz
wenn es einen Zusammenhang mit der eigentlichen Tätigkeit gibt, sollte dem Fragerecht des Arbeitgebers nichts im Wege stehen. Unabhängig davon besteht natürlich ein Anspruch des schwerbehinderten Arbeitnehmers nach § 81 Abs. 4 S. 1 Nr. 4 SGB IX auf behinderungsgerechte Einrichtung des Arbeitsplatzes, soweit es für den Arbeitgeber nicht unzumutbar ist (§ 81 Abs. 4 S. 3 SGB IX). Vielleicht kann der Arbeitgeber hier auch im Interesse aller Beschäftigten präventiv tätig werden, z. B. Prüfung, ob ein Aufzug eingebaut werden kann usw.
Sie können sich in solchen Einzelfällen natürlich an das zuständige Integrationsamt wenden, man wird Ihnen gerne weiterhelfen.
Freundliche Grüße aus dem Integrationsamt Chemnitz
AW: Frage nach Treppen steigen erlaubt?
Herzlichen Dank für die Antwort!
Grüße aus Konstanz sende Marita Mangard
Grüße aus Konstanz sende Marita Mangard