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Wiedereingliederung bei neuen Arbeitgeber

Verfasst: Dienstag 10. Februar 2015, 16:41
von clownfischlein
Hallo zusammen,
ich bin neu hier im Forum und brauche dringend eine belastbare Auskunft zum Thema. Mir ist es passiert dass ich während meiner Krankheit gekündigt worden bin und jetzt nach über einem Jahr im Krankenstand wieder in den Job einsteigen will. Meine Krankenkasse sagte, dass eine Wiedereingliederung nur am alten Arbeitsplatz / Stelle möglich ist,und der Gesetzgeber ni ht vorsieht,dass die Wiedereingliederung bei einem neuen Arbeitgeber durchgeführt wird. Die berufliche Tätigkeit bleibt aber die gleiche. Kann mir da jemand was dazu sagen?

Viele Gruesse

Clownfischlein

AW: Wiedereingliederung bei neuen Arbeitgeber

Verfasst: Dienstag 10. Februar 2015, 17:09
von gustke
Hallo,

meines Erachtens findet das BEM keine Anwendung, da es eine Verpflichtung deines alten Arbeitgebers gewesen wäre.
Im Rahmen einer neuen Beschäftigung dürften nach meiner Rechtsauffassung die Voraussetzungen des § 84 (2) SGB IX nicht vorliegen.

Interessanter scheinen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gem. § 33 SGB IX zu sein.
Diesbezüglich solltest du Kontakt zur Arbeitsagentur bzw. zum Rententräger aufnehmen.


Thomas

AW: Wiedereingliederung bei neuen Arbeitgeber

Verfasst: Dienstag 10. Februar 2015, 17:19
von CVedder
Hallo clownfischlein,

setze dich mal mit "deiner Gemeinsamen Servicestelle" http://www.reha-servicestellen.de/ in Verbindung und frage dort nach.

Gruß
Christian Vedder

AW: Wiedereingliederung bei neuen Arbeitgeber

Verfasst: Mittwoch 11. Februar 2015, 16:57
von clownfischlein
vielen Dank für die Anworten. :)