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Wiedereingliederung bei neuen Arbeitgeber
Verfasst: Dienstag 10. Februar 2015, 16:41
von clownfischlein
Hallo zusammen,
ich bin neu hier im Forum und brauche dringend eine belastbare Auskunft zum Thema. Mir ist es passiert dass ich während meiner Krankheit gekündigt worden bin und jetzt nach über einem Jahr im Krankenstand wieder in den Job einsteigen will. Meine Krankenkasse sagte, dass eine Wiedereingliederung nur am alten Arbeitsplatz / Stelle möglich ist,und der Gesetzgeber ni ht vorsieht,dass die Wiedereingliederung bei einem neuen Arbeitgeber durchgeführt wird. Die berufliche Tätigkeit bleibt aber die gleiche. Kann mir da jemand was dazu sagen?
Viele Gruesse
Clownfischlein
AW: Wiedereingliederung bei neuen Arbeitgeber
Verfasst: Dienstag 10. Februar 2015, 17:09
von gustke
Hallo,
meines Erachtens findet das BEM keine Anwendung, da es eine Verpflichtung deines alten Arbeitgebers gewesen wäre.
Im Rahmen einer neuen Beschäftigung dürften nach meiner Rechtsauffassung die Voraussetzungen des § 84 (2) SGB IX nicht vorliegen.
Interessanter scheinen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gem. § 33 SGB IX zu sein.
Diesbezüglich solltest du Kontakt zur Arbeitsagentur bzw. zum Rententräger aufnehmen.
Thomas
AW: Wiedereingliederung bei neuen Arbeitgeber
Verfasst: Dienstag 10. Februar 2015, 17:19
von CVedder
Hallo clownfischlein,
setze dich mal mit "deiner Gemeinsamen Servicestelle"
http://www.reha-servicestellen.de/ in Verbindung und frage dort nach.
Gruß
Christian Vedder
AW: Wiedereingliederung bei neuen Arbeitgeber
Verfasst: Mittwoch 11. Februar 2015, 16:57
von clownfischlein
vielen Dank für die Anworten.
Re: Wiedereingliederung bei neuen Arbeitgeber
Verfasst: Mittwoch 6. November 2024, 09:49
von Dietmar O
Hallo,
habe gerade auch dieses Problem.
Möchte bei neuem Arbeitgeber Wiedereingliederung machen. Krankenkasse sagt nein. Wie ist es bei Ihnen ausgegangen?
Wiedereingliederung bei neuem Arbeitgeber?
Verfasst: Mittwoch 6. November 2024, 17:44
von Heidi Stuffer
Dietmar O hat geschrieben: ↑Mittwoch 6. November 2024, 09:49
Möchte bei neuem Arbeitgeber Wiedereingliederung machen.
Krankenkasse sagt nein.
Hallo Dietmar,
zu dieser Rechtsfrage siehe bspw
BMAS vom 9. Mai 2019, Va3 - 96 / 19 und diese
Diskussion sinngemäß mit Verweis auf zwei höchstrichterliche BSG-Urteile vom 16. Mai 2024. Vergl. z.B. auch
Diskussion 2008,
Diskussion 2013, sowie
Diskussion 2024 im DRV-Forum entsprechend. Ihre Krankenkasse scheint insoweit offenbar nicht auf dem Stand aktueller Rspr. und Wissenschaft zu sein?
Um welche Krankenkasse geht es denn, welche das so pauschal behauptet – ohne irgendeine Begründung? Im Übrigen hat diese KK darüber nicht zu befinden gemäß
Dr. Gagel, vormaliger Vorsitzender Richter am BSG a.D. Weder in Gesetzen noch in der AU-Richtlinie findet sich Erfordernis der Genehmigung durch Rehaträger – auch wenn
_Rehaträger teils gerne das genaue Gegenteil behaupten – entgegen
BSG, 16.05.2024 – B 1 KR 7/23 R. „Krankenkasse kann deshalb Zahlung von Krankengeld nicht
_von einer bestimmten Gestaltung SWE abhängig machen“ laut
Dr. Gagel von 2006.
Beste Grüße
Heidi Stuffer