SBV - BEM-Gespräch
Verfasst: Dienstag 10. Februar 2015, 15:07
Hallo,
ich wurde im letzten Jahr zur SBV gewählt. Ich bin noch ein bisschen unsicher, wie die Verfahrensweise in BEM-Verfahren bzw. Gesprächen sein muss, denn dabei geht es ja darum, dass der Beschäftigte vorträgt, was er sich für Arbeitsverbesserungen vorstellt bzw. ob seine Krankheit evtl. mit Arbeitsbedingungen zu tun hat.
Ein Bsp. aus meinem Bereich. Ein Kollege, der zu 70 % schwerbehindert ist, bei uns aber als Hausmeister eingestellt ist.
In unserem Betrieb gab es Umstrukturierungen bzw. Dezernate wurden zusammengelegt etc.
Dadurch bedingt hat dieser Kollege, der vorher zur Ausübung seiner Hausmeistertätigkeiten einen Caddy (Hundefänger) als Betriebswagen hatte (Standheizung, höhere Sitze, Ladungssicherheit für Werkzeuge und andere Arbeitsmaterialien) ab diesem Zeitpunkt nun zur Ausübung seiner Tätigkeit einen VW-Golf bekommen. Damit ist dieser überhaupt nicht zufrieden.
Es gibt dazu eine dienstliche Veranlassung dazu, dass nun der Technische Betriebsdienst im Haus Anspruch auf einen Caddy hat.
Nun meine Frage, in wie weit kann ich an den Dezernenten herantreten, ob man diese Entscheidung nicht nochmal überdenken könnte, denn es handelt sich hierbei um einen SB, der dadurch nun erhebliche Nachteile hat. Mein Vorgänger hat schon zweimal mit dem Dezernenten gesprochen, es wurde mit der Aussage, dienstliche Veranlassung abgetan.
Muss ich das als Vertreter so hinnehmen?
Ich habe aber noch eine Frage, der Mitarbeiter um den es geht ist ja zu 70% schwerbehindert, im Prinzip kann er die meisten seiner Tätigkeiten nicht mehr ausführen. Wie ist es in diesem Fall. Streng genommen müssten ihm doch andere Tätigkeiten übertragen werden, oder?
Gruß Anni
ich wurde im letzten Jahr zur SBV gewählt. Ich bin noch ein bisschen unsicher, wie die Verfahrensweise in BEM-Verfahren bzw. Gesprächen sein muss, denn dabei geht es ja darum, dass der Beschäftigte vorträgt, was er sich für Arbeitsverbesserungen vorstellt bzw. ob seine Krankheit evtl. mit Arbeitsbedingungen zu tun hat.
Ein Bsp. aus meinem Bereich. Ein Kollege, der zu 70 % schwerbehindert ist, bei uns aber als Hausmeister eingestellt ist.
In unserem Betrieb gab es Umstrukturierungen bzw. Dezernate wurden zusammengelegt etc.
Dadurch bedingt hat dieser Kollege, der vorher zur Ausübung seiner Hausmeistertätigkeiten einen Caddy (Hundefänger) als Betriebswagen hatte (Standheizung, höhere Sitze, Ladungssicherheit für Werkzeuge und andere Arbeitsmaterialien) ab diesem Zeitpunkt nun zur Ausübung seiner Tätigkeit einen VW-Golf bekommen. Damit ist dieser überhaupt nicht zufrieden.
Es gibt dazu eine dienstliche Veranlassung dazu, dass nun der Technische Betriebsdienst im Haus Anspruch auf einen Caddy hat.
Nun meine Frage, in wie weit kann ich an den Dezernenten herantreten, ob man diese Entscheidung nicht nochmal überdenken könnte, denn es handelt sich hierbei um einen SB, der dadurch nun erhebliche Nachteile hat. Mein Vorgänger hat schon zweimal mit dem Dezernenten gesprochen, es wurde mit der Aussage, dienstliche Veranlassung abgetan.
Muss ich das als Vertreter so hinnehmen?
Ich habe aber noch eine Frage, der Mitarbeiter um den es geht ist ja zu 70% schwerbehindert, im Prinzip kann er die meisten seiner Tätigkeiten nicht mehr ausführen. Wie ist es in diesem Fall. Streng genommen müssten ihm doch andere Tätigkeiten übertragen werden, oder?
Gruß Anni