Hallo zusammen,
ein Beauftragter des Arbeitgebers in Schwerbehindertenangelegenheiten nach § 98 SGB IX kann nicht gleichzeitig Mitglied des örtlichen BR/PR sein und nicht Mitglied der örtlichen SBV sein laut der Wahlbroschüre, Seite 28.
Gilt dies eigentlich auch entsprechend für sog. Präventions- bzw. BEM-Beauftragte des Arbeitgebers nach § 84 SGB IX, da ja auch bei solchen "Doppelrollen" zwangsläufig Interessenkonflikte auftreten können?
Gruß,
Annette Rosenberg
SBV und BEM-Beauftragte in Personalunion - Ist das möglich?
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AW: SBV und BEM-Beauftragte in Personalunion - Ist das mögli
Hallo Frau Rosenberg,
gesetzlich ist die Frage nicht geregelt, ich versuche das mal aus der Sicht eines kleineren Unternehmens zu betrachten. Was ist wenn der Beauftragte nun auch die BEM Fälle in die Hände nimmt, da letztendlich nur wenige Leute angestellt sind und man nicht für jeden Job im Sinne des Gesetzes auch einen eigenen "Abteilungsleiterposten" kreieren kann. Hier sehe ich dann überhaupt keine andere Möglichkeit als die Doppelfunktion auch zuzulassen. Häufig sind Personalleiter auch Beauftragte nach 98 und machen dann auch noch die Federführung in der Prävention und oder BEM.
Aus Sicht des wohlwollenden Betrachters und überzeugtem BEM Anwender wünsche ich mir natürlich auch eine Trennung in den Funktionen, denn Interessenkonflikte sind sonst nicht auszuschließen, aber manchmal ist die betriebliche Realität eine andere.
Grüße
Christian Vedder
gesetzlich ist die Frage nicht geregelt, ich versuche das mal aus der Sicht eines kleineren Unternehmens zu betrachten. Was ist wenn der Beauftragte nun auch die BEM Fälle in die Hände nimmt, da letztendlich nur wenige Leute angestellt sind und man nicht für jeden Job im Sinne des Gesetzes auch einen eigenen "Abteilungsleiterposten" kreieren kann. Hier sehe ich dann überhaupt keine andere Möglichkeit als die Doppelfunktion auch zuzulassen. Häufig sind Personalleiter auch Beauftragte nach 98 und machen dann auch noch die Federführung in der Prävention und oder BEM.
Aus Sicht des wohlwollenden Betrachters und überzeugtem BEM Anwender wünsche ich mir natürlich auch eine Trennung in den Funktionen, denn Interessenkonflikte sind sonst nicht auszuschließen, aber manchmal ist die betriebliche Realität eine andere.
Grüße
Christian Vedder