BEM Integrationsteam
Verfasst: Montag 2. Februar 2015, 10:25
Am 01.09.2014 wurde in unserer Firma eine BEM-Gesamtbetriebsvereinbarung für 5 Standorte abgeschlossen. Die Wahlen des Schwerbehindertenvertreters fanden jedoch erst im November 2014 statt. In der BV wurde das Integrationsteam gebildet wie folgt: Betriebsrat (zwei Mitglieder), Betriebsleitung oder Arbteilungsleiter. Es heißt "Alle weiteren zusätzlich beteiligten Personen entscheidet das Integrationsteam von Fall zu Fall an den einzelnen Standorten (SBV, Betriebsarzt, Abteilungsleiter etc.) Die Schwerbehindertenvertretung wurde nicht zum Integrationsteam hinzugenommen.
Nun hat sich an einem Standort ergeben, dass BEM-Verfahren anstehen, die Schwerbehinderte bzw. Gleichgestellte betreffen. Laut Gesetz gilt jedoch, wenn es sich bei dem vom BEM betroffenen Beschäftigten um einen schwerbehinderten bzw. gleichgestellten Mitarbeiter handelt, wird nach § 84 Abs. 2 S. 1 SGB IX die Schwerbehindertenvertretung hinzugezogen..
Der SBV wurde über diese BEM-Verfahren nicht unterrichtet und auch nicht zur Teilnahme aufgefordert. Der SBV hat nur durch Zufall von den geplanten BEM-Verfahren Kenntnis erhalten. Ihm wurde die Teilnahme versagt.
Grundsätzlich ist die betriebliche Vereinbarung zum BEM ja so gestaltet, dass der Schwerbehindertenvertretung das Recht eingeräumt wird, dass sie bei jedem BEM mit eingebunden wird. Ein gesetzlicher Anspruch, auch bei den nicht schwerbehinderten Beschäftigten beim BEM beteiligt zu werden, besteht nicht. Es wäre jedoch sinnvoll, dass der SBV an allen BEM-Verfahren beteiligt wird.
Wäre es möglich, die bereits bestehende BV zu ergänzen? Und was wäre zu unternehmen, um diese Ergänzung durchzusetzen?
Nun hat sich an einem Standort ergeben, dass BEM-Verfahren anstehen, die Schwerbehinderte bzw. Gleichgestellte betreffen. Laut Gesetz gilt jedoch, wenn es sich bei dem vom BEM betroffenen Beschäftigten um einen schwerbehinderten bzw. gleichgestellten Mitarbeiter handelt, wird nach § 84 Abs. 2 S. 1 SGB IX die Schwerbehindertenvertretung hinzugezogen..
Der SBV wurde über diese BEM-Verfahren nicht unterrichtet und auch nicht zur Teilnahme aufgefordert. Der SBV hat nur durch Zufall von den geplanten BEM-Verfahren Kenntnis erhalten. Ihm wurde die Teilnahme versagt.
Grundsätzlich ist die betriebliche Vereinbarung zum BEM ja so gestaltet, dass der Schwerbehindertenvertretung das Recht eingeräumt wird, dass sie bei jedem BEM mit eingebunden wird. Ein gesetzlicher Anspruch, auch bei den nicht schwerbehinderten Beschäftigten beim BEM beteiligt zu werden, besteht nicht. Es wäre jedoch sinnvoll, dass der SBV an allen BEM-Verfahren beteiligt wird.
Wäre es möglich, die bereits bestehende BV zu ergänzen? Und was wäre zu unternehmen, um diese Ergänzung durchzusetzen?