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Nach Arbeitszeitänderung plötzlich Schichtarbeit und Mehrarb

Verfasst: Freitag 30. Januar 2015, 18:26
von shurimaus
Hallo,
ich bin 100% schwerbeh.und BU-Rentner und arbeite seit über 10Jahren. 30h Teilzeit in der Firma. Jetzt wurde mir auf Grund des Mindestlohngesetztes die Arbeitszeit wg. meiner Hinzuverdienstgrenze um weitere 5h reduziert. Im Änderungs/Ergänzungsvertrag tauchen aber jetzt die Verpflichtung zur Schichtarbeit bzw. bei entsprechendem betriebl.Bedarf in zumutbarem Maß Leistung zur Mehrarbeit über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus auf. Ist dies überhaupt zulässig? Kann ich das schriftlich ablehnen lt. Paragr.124 SBG IX oder muss ich mich unterordnen, um meinen Job nicht zu gefährden?Überstunden werden hier nicht bezahlt und alles was am Monatsende über 5h auf dem Zeitkonto steht, verfällt.
Danke im Voraus

AW: Nach Arbeitszeitänderung plötzlich Schichtarbeit und Meh

Verfasst: Montag 2. Februar 2015, 09:56
von Ulrich.Römer
Hallo shurimaus,
Mehrarbeit im Sinne des§ 124 SGB IX beginnt erst ab 8 h pro Werktag (Mo - Sa). Die arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitszeit pro Tag spielt dabei keine Rolle. Weitere Infos dazu haben wir in diesem Beitrag im Fachlexikon ABC:
Mehrarbeit nach § 124 SGB IX ist diejenige Arbeit, welche über die normale gesetzliche Arbeitszeit von 8 Stunden werktäglich hinausgeht. Die individuell vereinbarte oder tarifliche regelmäßige Arbeitszeit stellt damit keinen geeigneten Maßstab für die Bestimmung des Begriffs der Mehrarbeit nach § 124 SGB IX dar. Deshalb muss auch die Möglichkeit, nach § 3 Satz 2 ArbZG die Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden täglich zu verlängern, außer Betracht bleiben (BAG, Urteil vom 03.12.2002 – 9 AZR 462/01; BAG, Urteil vom 21.11.2006 – 9 AZR 176/06).

Überstunden bedeuten deshalb nur dann Mehrarbeit nach § 124 SGB IX, wenn die 8-Stunden-Grenze überschritten wird.

AW: Nach Arbeitszeitänderung plötzlich Schichtarbeit und Meh

Verfasst: Montag 2. Februar 2015, 16:41
von albarracin_01
Hallo,

abgesehen von den geschilderten rechtswidrigen Zuständen im Umgang mit den Zeitkonten können Sie sich auch an Ihr zuständiges Integrationsamt bzw. den örtlich zuständigen Integrationsfachdienst zur Vermittlung wenden.
Evtl. bestehen aus behinderungsbedingten Gründen im Rahmen des § 81 Abs. 4 oder 5 Möglichkeiten, Schichtarbeit und Mehrleistung zu verweigern.