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Freistellung wenn SBV, Gesamt SBV, Konzern SBV

Verfasst: Freitag 30. Januar 2015, 08:44
von arcus
Die Freistellungsregelung für die SBV im Betreib habe ich verstanden. Wie schaut das aber mit der Freistellungsregelung für den GesamtSBV aus? Welche Zeiten sind da zu berücksichtigen? Wie ist die Freistellung beim KonzernSBV zu errechnen? Mir geht's weniger darum vollkommen freigestellt zu werden als um eine korrekte Berechnunggrundlage. Ich möchte nicht in eine subtile Arbeitgeber - Abhängigkeit kommen. Lieber arbeite ich in meiner Freizeit einige Themen ab.

AW: Freistellung wenn SBV, Gesamt SBV, Konzern SBV

Verfasst: Freitag 30. Januar 2015, 11:03
von Ulrich.Römer
Hallo arcus,
die Freistellung für die überörtlichen SBVs ist gesetzlich geregelt in § 97 Absatz 7 SGB IX i.V.m. § 96 Absatz 4 SGB IX.
Hier wird also auf die entsprechende Regelung für die örtlichen SBVs verwiesen. Die Angabe "...soweit es zur Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist..." ergibt einen individuellen Anspruch. Wenn der tatsächliche zeitliche Aufwand noch nicht feststeht empfehlen wir grundsätzlich im eigenen Interesse eine Dokumentation über die angefallenen Zeiten. Diese Dokumentation kann dann als fundierte Verhandlungsgrundlage mit dem Arbeitgeber dienen. Wenn es keinen Vorgänger gibt können sicher auch Gesamt-BR/PR Anhaltspunkte liefern.