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Wiedereingliederung vor BEM

Verfasst: Freitag 23. Januar 2015, 16:08
von alfonso12
Hallo,

ich habe mal eine Frage. Ist es üblich das ein BEM erst nach erfolgter Wiedereingliederung (Hamburger Modell) durchgeführt wird? Bei meinem Kollegen, auch schwerbehindert, passiert das so gerade. Ich finde das aber recht ungewöhnlich, da ich immer dachte, dass in einem BEM alles besprochen wird: die Wiedereingliederung (was evtl. dazu benötigt wird z.B. ergonomischer Stuhl, Stehpult o.ä.) und wie man einer erneuten Erkrankung ggf. vorbeugen könnte.

Er sagte mir auf meine Verwunderung hin, dass er jetzt ja noch als krank gilt und wenn er wieder als gesund gilt, also nach der Wiedereingliederung auf 100% ist, dann erfolgt das BEM, erst dann.

Was ist denn jetzt richtig?
Danke für Antworten!

AW: Wiedereingliederung vor BEM

Verfasst: Montag 26. Januar 2015, 07:13
von elschwoabos
Guten Morgen,

Auslösekriterium für das BEM ist eine Arbeitsunfähigkeit von 42 Kalendertag in den abgelaufenen 12 Monaten.
Das nähere regelt eine Betriebs-/Dienstvereinbarung. ;-) Das heißt, die Zahl der Arbeitsunfähigkeitstage kann auch verkürzt werden.

Ein BEM hat nichts damit zu tun, ob der Beschäftigte derzeit krank ist oder nicht. Das BEM dient dazu zu schauen was der Arbeitgeber im Rahmen seiner Fürsorgepflicht tun kann, um eine zukünftige Erkrankung des Beschäftigten vermeiden zu können. Und das kann er auch tun, wenn der Beschäftigte bereits wieder arbeitsfähig gesundet ist. Insofern ist prinzipiell nichts gegen die Vorgehensweise einzuwenden.

Aber: Ich sehe die Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell als Bestandteil des BEMs. Außerdem geht der Wiedereingliederung nach Hamburger Modell eine längere Arbeitsunfähigkeit voraus, die erst diese Wiedereingliederung auslöst, die Voraussetzungen fürs BEM sind dann i.d.R. erfüllt.

Dann ist es nur sinnvoll zuvor alle Beteiligten an den Tisch zu holen um das genaue Procedere für eine Wiedereingliederung abzuklären. Was nutzt es, wenn die Wiedereingliederung nur deshalb scheitert, weil nicht im Vorfeld technische oder organisatorische Maßnahmen aulßer acht gelassen wurden?!

Hardy

AW: Wiedereingliederung vor BEM

Verfasst: Montag 26. Januar 2015, 10:47
von alfonso12
Hallo und Danke für die an Antwort!

Nochmal zur Erklärung. Das mit den 42 Tagen bzw. 6 Wochen Erkrankung hat er natürlich erfüllt, er war aufgrund eines Dienstunfalles mehr als 6 Wochen erkrankt, bekam dann das Schreiben wegen eines BEM und antwortete auch, dass er das annimmt. Dieses BEM wird aber erst nach seiner derzeitigen Wiedereingliederung (nach dem Hamburger Modell) gemacht. Seine Begründung: weil er jetzt ja noch als krank gilt und das BEM bekommt er erst, wenn er wieder als gesund gilt

Ich finde das mehr als merkwürdig und total unlogisch. Beispiel: es ist jemand länger krank wegen einer Rückenerkrankung, ist somit auch über die 6 Wochen und es greift das BEM-Angebot. Dann könnte er in diesem BEM-Gespräch gleich kundtun, dass er zum Arbeiten oder auch bei einer Wiedereingliederung für die nächsten 2 Monate erstmal ein Stehpult benötigt und somit einer Verschlschlechterung oder erneuten AU vorbeugt. Der AG besorgt so ein Stehpult und der AN kann seine Wiedereingliederung starten. Was macht es also für einen Sinn, wenn er die Wiederengliederung beginnt und zwar an einem Schreibtisch, er beist die Zähne zusammen quält sich bis er auf 100 % ist und bekommt dann erst das BEM und muss mitteilen, dass es sich jetzt alles auch noch verschlimmert hat, weil er eigentlich vor 2 Monaten schon ein Stehpult benötigt hätte, aber da ja das BEM noch nicht war.

Für mich ist diese Vorgehensweise somit total unverständlich!
Vielleicht kommt es jetzt klarer rüber. Für mich in diesem Fall: alle an einem Tisch bzgl. BEM und dann mit den ggf. benötigten und erörterteten Arbeitshilfen eine Wiedereingliederung starten.

Viele Grüße!

AW: Wiedereingliederung vor BEM

Verfasst: Dienstag 27. Januar 2015, 09:54
von Ulrich.Römer
Wie steht denn der zuständige Leistungsträger dazu? Wenn es ein Arbeitsunfall war, ist die Berufsgenossenschaft zuständig. Eine stufenweise Wiedereingliederung könnte eine der Maßnahmen (unabhängig vom BEM) zur Wiedereingliederung sein. Wenn es klappt, dann ist natürlich kein zusätzliches BEM nachfolgend notwendig.
Eine Wiedereingliederungsmaßnahme ohne erfoderliche Ausstattung des Arbeitsplatzes wird vermutlich scheitern. Hier ist der zuständige Leistungsträger gefragt. Das der AN in dieser Zeit AU ist oder nicht spielt überhaupt keine Rolle.

Noch ein Hinweis zu den vorigen Beiträgen: BEM beginnt nicht nach 42 Tagen! Im Gesetz stehen 6 Wochen.
42 (Kalender-)Tage wären es nur bei bei fortlaufender AU wenn man die Wochenenden mitzählt.

AW: Wiedereingliederung vor BEM

Verfasst: Dienstag 27. Januar 2015, 11:12
von alfonso12
Es war ein Dienstunfall und kein Arbeitsunfall, bei Beamten gibt es keine BG, somit ist der Leistungsträger die Behörde bei der man beschäftigt ist.

Mein Kollege findet das ja ok, dass er erst seine Wiedereingleiderung macht und dann erst ein BEM gemacht wird. Ich muss aber auch dazu sagen, dass er "alles schluckt". Selbst die Veröffentlichung der Namen von uns Schwerbehinderten mittels der Wählerliste zur SBV-Wahl am "Schwarzen Brett" und per Postversand durch Behördenmitarbeiter, juckt ihn nicht sonderlich, "da es immer so gehandhabt wird und man da eh nix machen kann" (O-Ton).

Ich bin da natürlich völlig anderer Meinung!

AW: Wiedereingliederung vor BEM

Verfasst: Mittwoch 28. Januar 2015, 17:26
von Ulrich.Römer
Sorry, den Dienstunfall hatte ich überlesen. Damit macht die Vorgehensweise dann aus meiner Sicht gar keinen Sinn mehr. Beim Beamten laufen die Bezüge auch während einer AU ganz normal weiter. Krankengeld gibt es nicht.
Es kann also keine Frage des Kostenträgers oder fraglicher Zuständigkeit sein. BEM kann natürlich auch in AU-Zeiten begonnen werden. Vielleicht hätte sich dann gleich herausgestellt, dass eine stufenweise Wiedereingliederung ohne weitere Maßnahmen evtl. nicht geeignet ist.

Als SBV sollte man in solchen Fällen sehr aufmerksam sein. Die zögerliche Haltung des Dienstherren könnte auch in ganz anderen Zielen als der dauerhaften Wiedereingliederung am Arbeitsplatz begründet sein.

AW: Wiedereingliederung vor BEM

Verfasst: Freitag 6. Februar 2015, 17:27
von alfonso12
Ja, das kann natürlich sein und ist absolut nicht abwegig, denn er wird schon jahrelang ausgegrenzt, bekommt schlechte Beurteilungen und darf noch nicht mal seine Bürotür zumachen, da er ja schwerbehindert ist und vom Hocker fallen könnte :-(

Wenn der AG wirkliches Interesse an ihm hätte, würde er erst ein BEM machen, alles Erforderliche besprechen und dann eine Wiedereingliederung starten.

Jetzt ist er seit kurzem wieder auf 100% und.....ist erneut erkrankt.

Wen wundert´s, mich jedenfalls nicht!!!

AW: Wiedereingliederung vor BEM

Verfasst: Montag 9. Februar 2015, 07:09
von elschwoabos
Hi Alfonso,

er ist nicht auf 100% sondern hat einen GdB von 100.

Hardy

AW: Wiedereingliederung vor BEM

Verfasst: Samstag 21. Februar 2015, 15:52
von alfonso12
Wieso GdB 100?

Er ist wieder auf 100% am Arbeiten, also hat keine AU mehr und auch keine Wiedereingliederung.

Deine Antwort verstehe ich daher nicht, denn vom GdB hab ich überhaupt nix geschrieben.

AW: Wiedereingliederung vor BEM

Verfasst: Dienstag 24. Februar 2015, 08:22
von elschwoabos
HI,

sorry, da habe ich Dich mistverstanden.

Hardy