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BEM-Akte und Personalakte

Verfasst: Mittwoch 14. September 2011, 10:43
von michaela.graeser
Hallo zusammen,
drei Jahre nach Beendigung eines BEM-Verfahrens wird die jeweilige BEM-Akte vernichtet oder an den/die Mitarbeiter/in herausgegeben. Was geschieht aber mit den Kopien, die zur Personalakte genommen wurden, also Kopien des Einladungsschreiben, der Zustimmung/Ablehnung des Mitarbeiters sowie des Beendigungsschreiben? Meines Erachtens sind diese Kopien dann ebenfalls zu vernichten, ist das korrekt?

Vielen Dank schon mal für Ihre Antwort.
Viele Grüße
Michaela Graeser

BEM-Akte und Personalakte

Verfasst: Donnerstag 15. September 2011, 12:24
von petra.wallmann
Dazu gibt es keine konkrete Rechtsprechung. Außerdem wird dieses Thema unterschiedlich diskutiert. Nach unserer Auffassung sollten aber die Kopien in der Personalakte so belassen werden, damit der Arbeitgeber nachweisen kann, dass er mal ein BEM-Verfahren mit dem Mitarbeiter durchgeführt hat.
Petra Wallmann
LWL-Integrationsamt Westfalen