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Umgang mit schwerbehinderten Menschen im beruflichen Alltag

Verfasst: Freitag 16. Januar 2015, 07:57
von knobbe64
Sehr geehrte Damen und Herren, mir ist folgendes passiert: Gestern wurde mir von meinem Arbeitgeber mitgeteilt, dass man mich meiner Funktion als Einkaufsleiter enthebt. Begründung: Es gibt einen Kollegen (aus dem Verkaufsinnendienst) der innovativere Ideen hätte als ich und außerdem wolle man mich, mit Rücksicht auf meinen Gesundheitszustand (ich bin schwerbehindert GdB 50), von der verantwortungsvollen Position entlasten. Ist das so rechtens? Oder greift hier nicht Paragraph 95 Abs. 2 SGB IX? Welchen Rat können Sie mir geben? Im Voraus besten Dank.

AW: Umgang mit schwerbehinderten Menschen im beruflichen All

Verfasst: Montag 19. Januar 2015, 08:41
von Ulrich.Römer
Hallo knobbe64,
§ 95 Absatz 2 SGB IX regelt nur die Informationspflicht des Arbeitgebers gegenüber der SBV.
Die Frage der Zulässigkeit beurteilt sich eher ob der Arbeitgeber das im Rahmen seine Direktionsrechtes darf oder ob dafür eine Änderungskündigung notwendig ist. Klärung bringt nur ein Blick in den Arbeitsvertrag. Wenn dort die Tätigkeit als Einkaufsleiter genannt ist, dann wäre alles andere nur über eine (nach §§ 85 ff SGB IX zustimmungspflichtige) Änderungskündigung möglich. Stellen Sie die Frage als gewählte Schwerbehindertenvertretung? Dann sieht das Ganze noch etwas anders aus. Wenn Sie keine SBV sind, sollten Sie dringend Kontakt mir Ihrer SBV oder dem Integrationsamt aufnehmen.