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Frist zur Abgabe von Wahlvorschlägen

Verfasst: Montag 29. Dezember 2014, 08:47
von arcus
Darf der Wahlvorstand die Frist zur Abgabe von Wahlvorschlägen über die 14 Tage hinaus verlängern? Wenn ja was sind Daumenwerte für eine Maximalverlängerung.
Wenn das Wahlausschreiben am 20. Dec ausgehängt wurde und die Frist zur Abgabe der Wahlvorschläge der 20. Jan ist, ist das dann noch ok?
Da Weihnachten und Neujahr dazwischen sind find ich das eigentlich vernünftig. Aber ist es auch rechtmäßig? Ist das ggf. Ein Grund zur Anfechtung?

Guten Rutsch.

AW: Frist zur Abgabe von Wahlvorschlägen

Verfasst: Montag 29. Dezember 2014, 09:18
von Ulrich.Römer
Hallo arcus,
nein, das wäre nicht okay. Eine Nachfrist gibt es nur, wenn nach Ablauf der in § 6 Abs. 1 SchwbVWO genannten Frist kein gültiger Wahlvorschlag für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung (gilt auch bei Stufenvertretungen nach § 22 SchwbVWO) eingegangen ist. Dies hat der Wahlvorstand sofort in der gleichen Weise bekanntzumachen wie das Wahlausschreiben und eine Nachfrist von einer Woche für die Einreichung von Wahlvorschlägen zu setzen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, daß die Wahl nur stattfinden kann, wenn innerhalb der Nachfrist mindestens ein gültiger Wahlvorschlag eingereicht wird.
Länger als eine Woche ist nicht zulässig! Ohne gültigen Wahlvorschlag wird die Wahl abgesagt. Die Feiertage um den Jahreswechsel erscheinen ja nicht völlig überraschend aus dem Nichts, deshalb unbedingt vorher mit dem Wahlkalender planen.