GSBV Wahl im förmlichen Wahlverfahren
Verfasst: Dienstag 16. Dezember 2014, 22:19
Wir sind 9 örtliche SBV und damit 9 Wahlberechtigte. Deshalb sind rein rechnerisch maximal 3 Wahlvorschläge möglich. Was ist, wenn der örtliche SBV im Zeitraum zur Einreichung der Wahlvorschläge zum Teil im Urlaub ist. Kann dann der amtierende SBV (sein Stellvertreter) eine Wahlvorschlag unterschreiben? Und wenn der gewählte SBV aus dem Urlaub wieder da ist und zeitlich noch ein Wahlvorschlag möglich ist, kann der dann auch noch einen Wahlvorschlag unterschreiben?