GSBV Wahl im förmlichen Wahlverfahren

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Clara

GSBV Wahl im förmlichen Wahlverfahren

Beitrag von Clara »

Wir sind 9 örtliche SBV und damit 9 Wahlberechtigte. Deshalb sind rein rechnerisch maximal 3 Wahlvorschläge möglich. Was ist, wenn der örtliche SBV im Zeitraum zur Einreichung der Wahlvorschläge zum Teil im Urlaub ist. Kann dann der amtierende SBV (sein Stellvertreter) eine Wahlvorschlag unterschreiben? Und wenn der gewählte SBV aus dem Urlaub wieder da ist und zeitlich noch ein Wahlvorschlag möglich ist, kann der dann auch noch einen Wahlvorschlag unterschreiben?
Ulrich.Römer
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Registriert: Mittwoch 29. September 2010, 12:51

AW: GSBV Wahl im förmlichen Wahlverfahren

Beitrag von Ulrich.Römer »

Hallo VoBA,
Stützunterschriften dürfen nur die Wahlberechtigten leisten. Wenn ein Stellvertreter im Vertretungsfall unterschrieben hat, dann darf die vertretene Person natürlich nicht noch eine weitere Stützunterschrift leisten. Wenn absehbar ist, dass die Vertrauensperson noch rechtzeitig die Stützunterschrift selbst leisten kann, gibt es keinen Grund für eine Stellvertretung!
Ulrich Römer

Moderator der BIH-Foren
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