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Bestellung Wahlvorstand GSBV Wahl
Verfasst: Dienstag 16. Dezember 2014, 22:15
von Clara
Wer bestellt eigentlich bei der GSBV Wahl den Wahlvorstand. Die alte GSBV, oder die neu gewählten örtlich SBV?
AW: Bestellung Wahlvorstand GSBV Wahl
Verfasst: Mittwoch 17. Dezember 2014, 08:39
von Ulrich.Römer
Hallo VoBa,
der Wahlvorstand für die Gesamt-SBV Wahl wird von der amtierenden Gesamt-SBV bestellt. (§ 22 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 1 SchwbVWO). Gleiches gilt für die Wahl der Konzern-SBV, hier wird der Wahlvorstand auch durch die bestehende Konzern-SBV bestellt. Nur wenn es diese Vertretungen noch nicht gibt, oder deren Amtszeit ausgelaufen ist, einigen sich die jeweils Wahlberechtigten auf einen Wahlvorstand (§ 22 Absatz 1 Satz 3 SchwbVWO)