Bestellung Wahlvorstand GSBV Wahl
Bestellung Wahlvorstand GSBV Wahl
Wer bestellt eigentlich bei der GSBV Wahl den Wahlvorstand. Die alte GSBV, oder die neu gewählten örtlich SBV?
AW: Bestellung Wahlvorstand GSBV Wahl
Hallo VoBa,
der Wahlvorstand für die Gesamt-SBV Wahl wird von der amtierenden Gesamt-SBV bestellt. (§ 22 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 1 SchwbVWO). Gleiches gilt für die Wahl der Konzern-SBV, hier wird der Wahlvorstand auch durch die bestehende Konzern-SBV bestellt. Nur wenn es diese Vertretungen noch nicht gibt, oder deren Amtszeit ausgelaufen ist, einigen sich die jeweils Wahlberechtigten auf einen Wahlvorstand (§ 22 Absatz 1 Satz 3 SchwbVWO)
der Wahlvorstand für die Gesamt-SBV Wahl wird von der amtierenden Gesamt-SBV bestellt. (§ 22 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 1 SchwbVWO). Gleiches gilt für die Wahl der Konzern-SBV, hier wird der Wahlvorstand auch durch die bestehende Konzern-SBV bestellt. Nur wenn es diese Vertretungen noch nicht gibt, oder deren Amtszeit ausgelaufen ist, einigen sich die jeweils Wahlberechtigten auf einen Wahlvorstand (§ 22 Absatz 1 Satz 3 SchwbVWO)