Wahlberechtigung Bezirksschwerbehindertenvertretung
Verfasst: Dienstag 16. Dezember 2014, 09:57
Hallo,
im Rahmen der Wahl der Stufenvertretung (Bezirksschwerbehindertenvertretung, förmliches Verfahren, schriftliche Stimmabgabe) sind die örtlichen Schwerbehindertenvertretungen, d.h. die örtlichen Vertrauenspersonen, wahlberechtigt. Was gilt im Falle einer Verhinderung der Vertrauensperson (längere Abwesenheit durch Krankheit, Urlaub o.ä.), die bereits im Vorfeld bekannt ist. Geht das Wahlrecht der jeweiligen örtlichen Schwerbehindertenvertretung auf den Stellvertreter über oder steht das Wahlrecht nur höchstpersönlich der Vertrauensperson zu?
Vielen Dank im Voraus.
im Rahmen der Wahl der Stufenvertretung (Bezirksschwerbehindertenvertretung, förmliches Verfahren, schriftliche Stimmabgabe) sind die örtlichen Schwerbehindertenvertretungen, d.h. die örtlichen Vertrauenspersonen, wahlberechtigt. Was gilt im Falle einer Verhinderung der Vertrauensperson (längere Abwesenheit durch Krankheit, Urlaub o.ä.), die bereits im Vorfeld bekannt ist. Geht das Wahlrecht der jeweiligen örtlichen Schwerbehindertenvertretung auf den Stellvertreter über oder steht das Wahlrecht nur höchstpersönlich der Vertrauensperson zu?
Vielen Dank im Voraus.