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Veröffentlichung des Wahleregebnis

Verfasst: Freitag 28. November 2014, 08:01
von jothehunter
Muss die Stimmverteilung bzw. die Anzahl der auf die Kandidaten entfallenen Stimmen veröffentlicht werden.
Muss die Anfechtung mit der Termin veröffentlicht werden.
Gruß
Jo

AW: Veröffentlichung des Wahleregebnis

Verfasst: Freitag 28. November 2014, 09:13
von Ulrich.Römer
Hallo joethehunter,
nein, weder Stimmenverteilung noch Anleitung zur Anfechtung muss veröffentlicht werden.
Nutzen Sie einfach unseren Vordruck, dort sind alle notwendigen Angaben enthalten.

AW: Veröffentlichung des Wahleregebnis

Verfasst: Freitag 28. November 2014, 09:32
von katjamaus
Das finde ich aber schade, denn gerade die Zahl der Stimmen für eine/n Kandidatin/en interessiert die Wähler doch am meisten.

AW: Veröffentlichung des Wahleregebnis

Verfasst: Freitag 28. November 2014, 13:06
von Ulrich.Römer
Logisch, dass das die Wähler interessiert. Die Stimmenanzahl kommt in die Sitzungsniederschrift der Wahl. Da die Auszählung grundsätzlich öffentlich sein muss, kann jeder das Ergebnis im Detail mitbekommen!