Hallo BEM-Experten-Team,
in Ihren Online-Training wird bei Frage 3 als Antwort "Wenn der Mitarbeiter ein BEM will" vorgeschlagen und als Falsch gewertet. In unserer Klinik mit 2000 beschäftigten bieten wir genau das an. Was soll daran Falsch sein?
In Frage 10 geben sie als Unterstützer tzur Einführung den hausarzt an. Wo finde ich in Hamburg so jemanden? Ich glaube nicht, dass das hilfreich ist. Lässt mann ihn aus hat man einen fehler.
Für Antworten bedanke ich mich bereits im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Einfeldt
PS: Danke für Ihre gute Arbeit und dieses Forum!
Frage zum Online-Training
Frage zum Online-Training
Hallo Herr Einfeldt,
vielen Dank für Ihre interessanten Hinweise! Ihr Einwand ist durchaus berechtigt und hilft uns, das Quiz zu verbessern.
Der Hausarzt unterstützt den BEM-Prozess tatsächlich nur indirekt, indem er zum Beispiel im Einzelfall auf Anfrage des Betriebsarztes krankheitsrelevante Informationen gibt. Die Einführung eines BEM im Betrieb unterstützt er aber nicht. Wir werden deshalb die Antwort im Quiz entsprechend ändern.
Zur Frage 3 ?Wann muss ein BEM durchgeführt werden?? Hier reicht es nicht allein aus, ?Wenn jemand sagt, dass er das braucht?, wie es in einer der möglichen Antworten heißt. Die Vorschrift zum BEM verpflichtet den Arbeitgeber zum Handeln, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, d.h. wenn die 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit erreicht sind.
Viele Grüße!
Elly Lämmlen
- Team der BIH Online Akademie -
vielen Dank für Ihre interessanten Hinweise! Ihr Einwand ist durchaus berechtigt und hilft uns, das Quiz zu verbessern.
Der Hausarzt unterstützt den BEM-Prozess tatsächlich nur indirekt, indem er zum Beispiel im Einzelfall auf Anfrage des Betriebsarztes krankheitsrelevante Informationen gibt. Die Einführung eines BEM im Betrieb unterstützt er aber nicht. Wir werden deshalb die Antwort im Quiz entsprechend ändern.
Zur Frage 3 ?Wann muss ein BEM durchgeführt werden?? Hier reicht es nicht allein aus, ?Wenn jemand sagt, dass er das braucht?, wie es in einer der möglichen Antworten heißt. Die Vorschrift zum BEM verpflichtet den Arbeitgeber zum Handeln, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, d.h. wenn die 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit erreicht sind.
Viele Grüße!
Elly Lämmlen
- Team der BIH Online Akademie -