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Herabstufung bei Arbeitsunfall und gleichzeitiger 100% Anerk
Verfasst: Donnerstag 27. November 2014, 16:31
von liebadu
Hallo zusammen zu erst mal ich bin auf dieser Seite neu,also seid mit mir nachsichtig.
Doch nun zu meinem Fall:
Ein Mitarbeiter hatte einen Arbeitsunfall, dieser wurde von der zuständigen BG zu 100% als Unfall anrkannt.
Jetzt meint unser Arbeitgeber er könnte ihn nach einer Zeit Abstuffen.
Wie sieht das bei so einem Fall aus?
Ich bin der Meinung das es nicht geht,bin mir aber nicht ganz sicher.
Bitte gebt mir bescheid damit ich meinem Kollegen helfen kann
AW: Herabstufung bei Arbeitsunfall und gleichzeitiger 100% A
Verfasst: Donnerstag 27. November 2014, 16:34
von Ulrich.Römer
Hallo liebadu,
herzlich willkommen in unserem Forum.
Arbeitet der Kollege noch an seinem alten Arbeitsplatz in gleicher Tätigkeit oder hat er nach dem Arbeitsunfall einen anderen Arbeitsplatz bekommen?
AW: Herabstufung bei Arbeitsunfall und gleichzeitiger 100% A
Verfasst: Donnerstag 27. November 2014, 20:12
von liebadu
Hallo Ulrich,tja wie fang ich am besten an.
Zu deiner Frage Ja er hatte einen Arbeitsunfall, und nein er Arbeitet nicht mehr in seinem alten Beruf.
Es ist aber noch nichts neues für ihn gefunden worden da das BEM erst eröffnet worden ist.
Nun ist noch folgente besonderheit:
1) Der Kollege ist als 2 Stelli der SBV gewählt worden und daher ja Mandatsträger
2) Auserdehm ist der Kollege noch Kommunahler Mandatsträger,du siehst, ich bin mir nicht sicher wie ich das Händeln soll.
Der Kollege besteht auf seine Mandate (was ich wen ich Erlich bin auch machen würde).
Ich hatte mit dem Kollegen gesprochen und dieser besteht auf seinem Mandat. Betrieblich sowie Kommunahl.
Es stellt sich mir auch die Frage nach diesem Gespräch ob das Bem bei dieser Konstalation überhaupt Nützlich ist.
AW: Herabstufung bei Arbeitsunfall und gleichzeitiger 100% A
Verfasst: Freitag 28. November 2014, 09:23
von Ulrich.Römer
Was gibt der Arbeitgeber als Grund für die Herabstufung an? Wenn der Arbeitnehmer inzwischen eine andere Tätigkeit als vor dem Arbeitsunfall ausübt, besteht nur unter besonderen Voraussetzungen ein "Bestandsschutz" auf altes Entgelt trotz geringerwertiger Tätigkeit. Das kann im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder auch in einer Betriebsvereinbarung geregelt sein. Wenn dort nichts geregelt ist, dann sieht es schlecht aus. Anspruch besteht nur auf Entgelt für die Tätigkeit, die aktuell ausgeübt wird.
AW: Herabstufung bei Arbeitsunfall und gleichzeitiger 100% A
Verfasst: Freitag 28. November 2014, 09:28
von katjamaus
Bekommt der Kollege bei Anerkennung als Arbeitsunfall keine Rente von der Berufsgenossenschaft? Diese Rente soll doch genau solche Lohneinbußen ausgleichen.
AW: Herabstufung bei Arbeitsunfall und gleichzeitiger 100% A
Verfasst: Freitag 28. November 2014, 09:52
von Ulrich.Römer
Hallo katjamaus,
ich kann hier auch nur vermuten, aber wahrscheinlich bekommt der Kollege von liebadu diese Verletztenrente der BG.
Diese ist natürlich nicht als zusätzliches Taschengeld sondern tatsächlich als Ausgleich für Einschränkungen bei der Erwerbstätigkeit gedacht. Vielleicht kann liebadu hier ja nochmal beim Kollegen nachfragen.