Wahlleitung durch Personalratsvorsitzenden
Verfasst: Freitag 21. November 2014, 18:17
Hallo zusammen,
ich hoffe, Ihr wisst Rat.
Wenn ich es richtig sehe,
1. werden zur Wahl nur Schwerbehinderte und Gleichgestellte eingeladen.
2. Die Wahlversammlung wäht die Wahleitung.
In dem Betrieb, um den es geht, gibt es eine amtierende SBV und einen Stellvertreter.
Kann es korrekt sein, wenn ein Persnalratsvorsitzender schon vor der Wahlversammlung bekannt gibt, dass er die Wahlleitung macht. Auf Nachfrage, ob er schwerbehindert sei, verneint er und sagt, er und der Beauftragte des Arbeitgebers (beide nicht schwerbehindert und nicht gleichgestellt) seien berechtigt, an der Wahlversammlung teilzunehmen und die Wahlleitung zu machen.
Gemäß Punkt 1 dürfte doch weder der Personalratsvorsitzende noch der Beauftragte des Arbeitgebers an der Wahlversammlung teilnehmen. Oder verstehe ich da was falsch?
Freue mich über Antworten!
ich hoffe, Ihr wisst Rat.
Wenn ich es richtig sehe,
1. werden zur Wahl nur Schwerbehinderte und Gleichgestellte eingeladen.
2. Die Wahlversammlung wäht die Wahleitung.
In dem Betrieb, um den es geht, gibt es eine amtierende SBV und einen Stellvertreter.
Kann es korrekt sein, wenn ein Persnalratsvorsitzender schon vor der Wahlversammlung bekannt gibt, dass er die Wahlleitung macht. Auf Nachfrage, ob er schwerbehindert sei, verneint er und sagt, er und der Beauftragte des Arbeitgebers (beide nicht schwerbehindert und nicht gleichgestellt) seien berechtigt, an der Wahlversammlung teilzunehmen und die Wahlleitung zu machen.
Gemäß Punkt 1 dürfte doch weder der Personalratsvorsitzende noch der Beauftragte des Arbeitgebers an der Wahlversammlung teilnehmen. Oder verstehe ich da was falsch?
Freue mich über Antworten!