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Wahlberechtigung mit Bergmannsversorgungsschein

Verfasst: Freitag 21. November 2014, 13:03
von martin5961
Hallo,
ist man mit Bergmannsversorgungsschein auch OHNE Gleichstellungsantrag Wahlberechtigt ?
Unsere Dienststelle ist der Meinung das man bei Mde von unter 50 nicht Wahlberechtigt ist. :?:

AW: Wahlberechtigung mit Bergmannsversorgungsschein

Verfasst: Freitag 21. November 2014, 13:10
von Ulrich.Römer
Hallo Martin5961,
nein, keine Wahlberechtigung mit Bergmannversorgungsschein. Gibts nach meiner Kennnis auch nur in NRW. MdE spielt keine Rolle. Als Nachweis zur Wahlberechtigung entweder SB-Ausweis oder Gleichstellungsbescheid vorlegen.

AW: Wahlberechtigung mit Bergmannsversorgungsschein

Verfasst: Freitag 21. November 2014, 16:39
von albarracin_01
Hallo,

nur der Vollständigkeit halber: Bergmannsversorgungsscheine gibt es auch in Niedersachsen und Saarland

AW: Wahlberechtigung mit Bergmannsversorgungsschein

Verfasst: Montag 24. November 2014, 09:22
von Ulrich.Römer
;) Danke für den Hinweis.
Die Bergmänner sind bei uns im Süden eher selten anzutreffen - außer vielleicht im Urlaub.

AW: Wahlberechtigung mit Bergmannsversorgungsschein

Verfasst: Mittwoch 26. November 2014, 21:05
von annette.rosenberg
Bergmannsversorgungsscheine gibt es auch in Niedersachsen
Hallo albarracin,

das Gesetz über einen Bergmannsversorgungsschein im Lande Niedersachsen mit Durchführungsverordnung dürfte es jetzt nicht mehr geben wegen "Außer-Kraft-Treten". Seit 1984 werden dort keine Bergmannsversorgungsscheine mehr ausgegeben. Oder gibt's dazu neuere Informationen?
www.nilas.niedersachsen.de

Gruß
Annette Rosenberg