Schwerbehindert und krankgeschrieben
Verfasst: Sonntag 16. November 2014, 22:08
Hallo,
ich bin nach 3 1/2 Jahren, nachdem ich bei meiner Firma eingestellt wurde, schwer krank geworden und bin immer noch krank geschrieben. Außerdem habe ich nun, aufgrund meiner Krankheit, einen Schwerbehindertenausweis (100% GdB) bekommen. Für meinen Lebensunterhalt bekomme ich, eine volle Erwerbsminderungsrente. Es geht mir nun zwar besser, aber in einer Vollzeitstelle, wieder arbeiten zu gehen, kann ich mir nicht im entferntesten vorstellen; nicht mal eine Teilzeitstelle.
Nun habe ich zufällig hier im Forum gelesen, dass eine Person, ihren Vollzeitarbeitsvertrag als ruhend bezeichnet und einen zweiten Vertrag als Mini-Job hat und zwar bei dem selben Arbeitgeber. Meine Frage dazu:
1. Ich könnte mir auch so einen zweiten Mini-Job Vertrag evtl. vorstellen und von zu Hause aus etwas beitragen (Homeoffice-Vertrag ist vorstellbar, seit Großraumbüro eingeführt wurde). Doch ist dies eine Angelegenheit, die nichts mit dem Integrationsamt zu tun hat oder kann in diesem Fall auch Hilfe bekommen (z.B. ein Büro zu Hause einrichten oder sonstiges)?
2. Wenn ja, was ist mit ersten Vollzeit-Vertrag? Wie lange kann ihn ruhen lassen?
Vielen Dank.
ich bin nach 3 1/2 Jahren, nachdem ich bei meiner Firma eingestellt wurde, schwer krank geworden und bin immer noch krank geschrieben. Außerdem habe ich nun, aufgrund meiner Krankheit, einen Schwerbehindertenausweis (100% GdB) bekommen. Für meinen Lebensunterhalt bekomme ich, eine volle Erwerbsminderungsrente. Es geht mir nun zwar besser, aber in einer Vollzeitstelle, wieder arbeiten zu gehen, kann ich mir nicht im entferntesten vorstellen; nicht mal eine Teilzeitstelle.
Nun habe ich zufällig hier im Forum gelesen, dass eine Person, ihren Vollzeitarbeitsvertrag als ruhend bezeichnet und einen zweiten Vertrag als Mini-Job hat und zwar bei dem selben Arbeitgeber. Meine Frage dazu:
1. Ich könnte mir auch so einen zweiten Mini-Job Vertrag evtl. vorstellen und von zu Hause aus etwas beitragen (Homeoffice-Vertrag ist vorstellbar, seit Großraumbüro eingeführt wurde). Doch ist dies eine Angelegenheit, die nichts mit dem Integrationsamt zu tun hat oder kann in diesem Fall auch Hilfe bekommen (z.B. ein Büro zu Hause einrichten oder sonstiges)?
2. Wenn ja, was ist mit ersten Vollzeit-Vertrag? Wie lange kann ihn ruhen lassen?
Vielen Dank.