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Schwerbehindert und krankgeschrieben

Verfasst: Sonntag 16. November 2014, 22:08
von bingo
Hallo,
ich bin nach 3 1/2 Jahren, nachdem ich bei meiner Firma eingestellt wurde, schwer krank geworden und bin immer noch krank geschrieben. Außerdem habe ich nun, aufgrund meiner Krankheit, einen Schwerbehindertenausweis (100% GdB) bekommen. Für meinen Lebensunterhalt bekomme ich, eine volle Erwerbsminderungsrente. Es geht mir nun zwar besser, aber in einer Vollzeitstelle, wieder arbeiten zu gehen, kann ich mir nicht im entferntesten vorstellen; nicht mal eine Teilzeitstelle.

Nun habe ich zufällig hier im Forum gelesen, dass eine Person, ihren Vollzeitarbeitsvertrag als ruhend bezeichnet und einen zweiten Vertrag als Mini-Job hat und zwar bei dem selben Arbeitgeber. Meine Frage dazu:

1. Ich könnte mir auch so einen zweiten Mini-Job Vertrag evtl. vorstellen und von zu Hause aus etwas beitragen (Homeoffice-Vertrag ist vorstellbar, seit Großraumbüro eingeführt wurde). Doch ist dies eine Angelegenheit, die nichts mit dem Integrationsamt zu tun hat oder kann in diesem Fall auch Hilfe bekommen (z.B. ein Büro zu Hause einrichten oder sonstiges)?
2. Wenn ja, was ist mit ersten Vollzeit-Vertrag? Wie lange kann ihn ruhen lassen?

Vielen Dank.

AW: Schwerbehindert und krankgeschrieben

Verfasst: Montag 17. November 2014, 11:01
von Ulrich.Römer
Hallo Bingo,
die Ausübung einer Tätigkeit trotz voller Erwerbsminderungsrente ist in Absprache mit dem zuständigen Rentenersicherungsträger wegen Art, Umfang und Hinzuverdienstgrenze sicher möglich.
Ob eine Leistung des Integrationsamtes möglich wäre sich nicht pauschal beantworten. Tendenz eher nein.

Zur zweiten Frage: Wenn das alte Arbeitsverhältnis nicht beendet (einvernehmlich oder mit Kündigung) wurde, ruht es bis zum Ende der befristeten Rente. Das Ruhen ist normalerweise beliebig lange möglich außer wenn im Arbeitsvertrag oder tariflich andere Regelung vereinbart wurde.

AW: Schwerbehindert und krankgeschrieben

Verfasst: Montag 17. November 2014, 18:48
von bingo
Haben Sie vielen Dank für die Antwort. Noch eine letzte Frage zum zweiten Teil:

Kann mein Arbeitgeber mir in meiner Situation kündigen, ohne das Integrationsamt vorher zu fragen?

AW: Schwerbehindert und krankgeschrieben

Verfasst: Dienstag 18. November 2014, 12:41
von CVedder
Hallo Bingo,

der Arbeitgeber muss auch in Ihrem Fall, vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses (auch im Ruhezustand), das Integrationsamt zuvor anhören und die Zustimmung zur Kündigung beantragen. Macht er das nicht, sollten Sie sich unverzüglich mit Ihrem zuständigen Integrationsamt in Verbindung setzen und auch die Klagefrist von 3 Wochen beim Arbeitsgericht im Auge behalten.

Gruß
Christian Vedder

AW: Schwerbehindert und krankgeschrieben

Verfasst: Dienstag 25. November 2014, 15:07
von Laupheimer
Hallo zusammen . Ich habe einen schwerbehinderten Kollegen(100%). 18 monate krank. Krank aus der reha entlassen. Möchte einen Belastungsversuch machen am Tag drei stunden, empfehlung des Arztes.Zur Zeit ungekündigt arbeitslos, weleches Arbeitslosen Geld wird er beziehen . Alg1 oder Alg2.

AW: Schwerbehindert und krankgeschrieben

Verfasst: Mittwoch 26. November 2014, 09:30
von Ulrich.Römer
Hallo Laupheimer,
das Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit ist auf dieser Seite gut dargestellt.