Rechte Gesamt SBV
Verfasst: Freitag 14. November 2014, 12:16
"Die Gesamt-SBV ist demnach für die Belange der schwerbehinderten Menschen in Angelegenheiten zuständig, die das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe des Arbeitgebers betreffen und nicht von den örtlichen SBVs geregelt werden können. Zudem vertritt sie auch die Interessen von schwerbehinderten Beschäftigten aus Betrieben, in denen keine örtliche SBV besteht bzw. nicht gewählt werden kann, weil die dazu erforderliche Zahl von fünf Schwerbehinderten nicht gegeben ist."
Soweit so gut. Welche Rechte ergeben sich daraus?
Darf der Gesamt SBV dann auch an allen BR Sitzungen u.a. Gremiensitzungen am jeweiligen Standort teilnehmen wenn dort zwar Schwerbeschädigte beschäftigt sind, es aber keine SBV gibt?
Soweit so gut. Welche Rechte ergeben sich daraus?
Darf der Gesamt SBV dann auch an allen BR Sitzungen u.a. Gremiensitzungen am jeweiligen Standort teilnehmen wenn dort zwar Schwerbeschädigte beschäftigt sind, es aber keine SBV gibt?