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Rechte Gesamt SBV

Verfasst: Freitag 14. November 2014, 12:16
von arcus
"Die Gesamt-SBV ist demnach für die Belange der schwerbehinderten Menschen in Angelegenheiten zuständig, die das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe des Arbeitgebers betreffen und nicht von den örtlichen SBVs geregelt werden können. Zudem vertritt sie auch die Interessen von schwerbehinderten Beschäftigten aus Betrieben, in denen keine örtliche SBV besteht bzw. nicht gewählt werden kann, weil die dazu erforderliche Zahl von fünf Schwerbehinderten nicht gegeben ist."
Soweit so gut. Welche Rechte ergeben sich daraus?
Darf der Gesamt SBV dann auch an allen BR Sitzungen u.a. Gremiensitzungen am jeweiligen Standort teilnehmen wenn dort zwar Schwerbeschädigte beschäftigt sind, es aber keine SBV gibt?

AW: Rechte Gesamt SBV

Verfasst: Freitag 14. November 2014, 13:56
von albin.göbel
arcus hat geschrieben:Darf der Gesamt SBV dann auch an allen BR Sitzungen u.a. Gremiensitzungen am jeweiligen Standort teilnehmen, wenn dort zwar Schwerbeschädigte beschäftigt sind, es aber keine SBV gibt?
Ja, die Gesamt-SBV hat beratende Teilnahmerechte nach § 95 Absatz 4 SGB IX an sämtlichen Sitzungen der örtlichen Betriebsräte und deren Ausschüsse in dem Umfang, wie sie eine gewählte örtliche SBV dieser Betriebe hätte. Sie hat in solchen Betrieben ohne eigene örtliche SBV aber beispielsweise auch Teilnahmerechte an allen gemeinsamen Monatsgesprächen des Betriebsrats mit dem Arbeitgeber nach § 95 Abs. 5 SGB IX.


Viele Grüße
Albin Göbel

AW: Rechte Gesamt SBV

Verfasst: Freitag 14. November 2014, 17:09
von arcus
Lieber Albin Göbel,

vielen herzlichen Dank für die Infos.

wieder was gelernt.

beste Grüße

Arcus