Abbruch der Wahl im förmlichen Verfahren
Verfasst: Donnerstag 13. November 2014, 07:51
Guten Morgen,
ich kandiere für die Vertrauensperson bei der SBV-Wahl 2014.
Zu meiner Überaschung wurde nun vom Wahlvorstand die laufende Wahl
aufgehoben, weil das Ressort (Ministerium) neu strukturiert werde. Es gehen
Beschäftigte in andere Ressorts. Der Wahlvorstand begründet die Aufhebung
damit, dass der Personalrat auch neu gewählt werden müsse. Das steht auch
außer Frage.
Ich konnte bisher jedoch nichts finden, dass eine laufende Wahl abzubrechen
sei, wenn sich der Personalbestand im Betrieb ändert. Das
Landespersonalvertretungsgesetz (§ 27) fordert eine Neuwahl des
Personalrates erst bei einer nicht unerheblichen Veränderung (um ein
Viertel, jedoch mindestens 40 Wahlberechtigte mehr oder weniger).
Im Wahlvorstand ist die jetzige SBV, die wieder gewählt werden will. Ich
hatte eine erhebliche Anzahl an Unterstützungsunterschriften.
Können Sie mir da eventuell weiter helfen? Ich las etwas von einer
einstweiligen Verfügung. Aber vielleicht übersehe ich nur die
Rechtsgrundlage für den Abbruch.
Vielen Dank im Voraus und noch einen schönen Tag!
ich kandiere für die Vertrauensperson bei der SBV-Wahl 2014.
Zu meiner Überaschung wurde nun vom Wahlvorstand die laufende Wahl
aufgehoben, weil das Ressort (Ministerium) neu strukturiert werde. Es gehen
Beschäftigte in andere Ressorts. Der Wahlvorstand begründet die Aufhebung
damit, dass der Personalrat auch neu gewählt werden müsse. Das steht auch
außer Frage.
Ich konnte bisher jedoch nichts finden, dass eine laufende Wahl abzubrechen
sei, wenn sich der Personalbestand im Betrieb ändert. Das
Landespersonalvertretungsgesetz (§ 27) fordert eine Neuwahl des
Personalrates erst bei einer nicht unerheblichen Veränderung (um ein
Viertel, jedoch mindestens 40 Wahlberechtigte mehr oder weniger).
Im Wahlvorstand ist die jetzige SBV, die wieder gewählt werden will. Ich
hatte eine erhebliche Anzahl an Unterstützungsunterschriften.
Können Sie mir da eventuell weiter helfen? Ich las etwas von einer
einstweiligen Verfügung. Aber vielleicht übersehe ich nur die
Rechtsgrundlage für den Abbruch.
Vielen Dank im Voraus und noch einen schönen Tag!