Öffnung der Freiumschläge bei Briefwahl
Verfasst: Donnerstag 13. November 2014, 07:21
Hallo,
ich habe mal eine Frage zum Zeitpunkt der Öffnung der Freiumschläge bei schriftlicher Stimmabgabe.
In der BIH-Broschüre und aus der Wahlordnung ergibt sich, dass diese "unmittelbar" vor Abschluss der Wahl zu öffnen und die Wahlumschläge in die Wahlurne einzulegen sind. Dies muss dienststellen-öffentlich erfolgen. Irgendwo habe ich gelesen, dass dies im Rahmen der Sitzungdes Wahlvorstandes zur Auszählung der Stimmen erfolgen muss und auch im Protokoll so niedergeschrieben wird.
Der Wahlvorstand tritt jedoch erst zur Sitzung nach Abschluss der Wahlhandlung zusammen.
Wann sind denn nun die Freiumschläge zu öffnen, kurz vor Ende der Wahl oder wenn die Wahl für beendet erklärt wurde und der Wahlvorstand zur Sitzung zusammengetreten ist. Oder habe ich da was falsch verstanden?
ich habe mal eine Frage zum Zeitpunkt der Öffnung der Freiumschläge bei schriftlicher Stimmabgabe.
In der BIH-Broschüre und aus der Wahlordnung ergibt sich, dass diese "unmittelbar" vor Abschluss der Wahl zu öffnen und die Wahlumschläge in die Wahlurne einzulegen sind. Dies muss dienststellen-öffentlich erfolgen. Irgendwo habe ich gelesen, dass dies im Rahmen der Sitzungdes Wahlvorstandes zur Auszählung der Stimmen erfolgen muss und auch im Protokoll so niedergeschrieben wird.
Der Wahlvorstand tritt jedoch erst zur Sitzung nach Abschluss der Wahlhandlung zusammen.
Wann sind denn nun die Freiumschläge zu öffnen, kurz vor Ende der Wahl oder wenn die Wahl für beendet erklärt wurde und der Wahlvorstand zur Sitzung zusammengetreten ist. Oder habe ich da was falsch verstanden?