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persönliches Erscheinen bei der SBV Wahl
Verfasst: Mittwoch 12. November 2014, 12:52
von agnes.köppl
Kann ein Schwerbehinderter am Wahltag einen Vertreter schicken? (z. B. bei Krankheit od. Urlaub)
AW: persönliches Erscheinen bei der SBV Wahl
Verfasst: Mittwoch 12. November 2014, 15:32
von matthias.günther
Hallo,
sowohl im förmlichen als auch im vereinfachten Wahlverfahren muss das Wahlrecht höchstpersönlich ausgeübt werden. Daran ändert auch eine behinderungsbedingte Hilfestellung beim Wahlvorgang (§ 10 Abs. 4 SchwbVWO) nichts. Im Ergebnis also: nein, es gibt keine Möglichkeit sich bei Abwesenheit vertreten zu lassen. Ich gehe dabei davon aus, dass bei Ihnen das vereinfachte Wahlverfahren anzuwenden ist.
Viele Grüße
M. Günther