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Einladung zur Wahlversammlung 2014 vereinfachtes WV
Verfasst: Freitag 7. November 2014, 15:41
von arcus
Bei uns ist immer noch nicht zur Wahlversammlung eingeladen. Ich dachte das muss immer 3 Wochen vor der Versammlung geschehen? Was tun. Der jetzige Stelleninhaber hat einen Aushang veröffentlicht in dem er darauf hinweist, dass die Wahl im November stattfinden soll.
AW: Einladung zur Wahlversammlung 2014 vereinfachtes WV
Verfasst: Montag 10. November 2014, 11:32
von CVedder
Hallo Arcus,
zunächst der Hinweis, dass ich den Beitrag in das Wahlforum verschoben habe.
Der Aushang des bisherigen Amtsinhabers ist sicherlich nicht korrekt. Der Termin der Wahlversammlung muss konkret benannt werden. Auch muss es deutlich erkenntbar sein, dass es sich um eine Einladung zur Wahlversammlung nach § 19 Absatz 1 Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen handelt.
Gruß Christian Vedder
AW: Einladung zur Wahlversammlung 2014 vereinfachtes WV
Verfasst: Montag 10. November 2014, 14:29
von arcus
Lieber Christian Vedder, vielen Dank für die Rückantwort. Die offizielle Einladung hängt seit heute Morgen am "Schwarzen Brett" Last Minute quasi, aber zeitgerecht und damit auch korrekt. Die Wahl wird dann am letzten Arbeitstag im November stattfinden. Das ist denk ich auch ok.
AW: Einladung zur Wahlversammlung 2014 vereinfachtes WV
Verfasst: Dienstag 11. November 2014, 09:20
von Ulrich.Römer
Hallo arcus,
ja, reicht aus um die Wahl noch im November durchzuführen. Problematisch wäre es nur, wenn der Wahltermin mit Einhaltung der Fristen in den Dezember rutscht, da unabhängig vom Wahltermin die Amtszeit der SBV spätestens zum 30.11.14 endet. Ab 01.12. wäre der Betrieb dann "SBV-los"