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nicht nur vorübergehend

Verfasst: Mittwoch 5. November 2014, 11:43
von mary
Hallo,
was versteht man unter "nicht nur vorübergehender Beschäftigter" bei der Wählbarkeit ?

AW: nicht nur vorübergehend

Verfasst: Donnerstag 6. November 2014, 09:14
von CVedder
Hallo Mary,

nicht nur vorübergehend meint mindestens 8 Wochen Beschäftigungsdauer.

Gruß
Christian Vedder