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Tod eines Wahlberechtigten

Verfasst: Freitag 31. Oktober 2014, 12:15
von reuse
Guten Tag,

ein Wahlberechtigter ist verstorben. Die schriftliches Stimmabgabe ist erfolgt. Kann diese Stimme trotzdem gewertet werden und/oder muss das Wählerverzeichnis angepasst werden?

Viele Grüße

AW: Tod eines Wahlberechtigten

Verfasst: Freitag 31. Oktober 2014, 12:28
von Ulrich.Römer
Hallo reuse,
mit dem Tod endet das Beschäftigungsverhältnis. Dafür gibt es zwar keine ausdrückliche gesetzliche Regelung, das folgt jedoch aus § 613 Satz 1 BGB, wonach der Arbeitnehmer die Dienste im Zweifel in Person zu leisten hat.
Ohne Beschäftigungsverhältnis besteht kein Recht zur Teilnahme an der SBV-Wahl. Ich würde in diesem Fall mit einem Beschluss des Wahlvorstandes das Wählerverzeichnis anpassen und den Stimmzettel nicht werten.