Wählbarkeit
Verfasst: Freitag 24. Oktober 2014, 11:38
Die Dienststelle wurde am 30.09.2014 aufgelöst. Neue Dienststelle hat Bereiche der aufgelösten Dienststelle
am 01.10.2014 übernommen. Personen sind schon einige Jahre im nicht aufgelösten Bereich tätig.
Alter und andere Vorraussetzungen werden erfüllt.
Sind diese Personen wählbar?
am 01.10.2014 übernommen. Personen sind schon einige Jahre im nicht aufgelösten Bereich tätig.
Alter und andere Vorraussetzungen werden erfüllt.
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