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BEM SB Vertreter
Verfasst: Freitag 24. Oktober 2014, 06:27
von francescomatrone05
Frage: Soll Darf der SB Vertreter bei Ein Gespräch
mit Ein Arbeitnehmer wenn AG es An Integrations Team übertragen hat
soll/darf der SB Vertreter im integrationsTeam
Wer entscheidet es der AG oder das Integrationsteam ?
AW: BEM SB Vertreter
Verfasst: Freitag 24. Oktober 2014, 10:07
von matthias.günther
Hallo,
wenn es sich bei dem vom BEM betroffenen Beschäftigten um einen schwerbehinderten bzw. gleichgestellten Mitarbeiter handelt, wird nach § 84 Abs. 2 S. 1 SGB IX die Schwerbehindertenvertretung hinzugezogen. Insofern hat der Arbeitgeber in diesem Fall keinen Handlungsspielraum, die Beteiligung steht dann auch nicht zur Disposition des Integrationsteams. Manche betrieblichen Vereinbarungen zum BEM sind so gestaltet, dass der Schwerbehindertenvertretung das Recht eingeräumt wird, dass sie bei jedem BEM mit eingebunden wird. Aber ein gesetzlicher Anspruch, auch bei den nicht schwerbehinderten Beschäftigten beim BEM beteiligt zu werden, besteht nicht.
AW: BEM SB Vertreter
Verfasst: Freitag 24. Oktober 2014, 12:25
von francescomatrone05
Ja Aber aus eine BEM Mappe
die Sich im Zeitschrift ZB (Herausgeber BIH)
da spricht man
Wer Ist Im Integrationsteam?
Der Arbeitgeber kann einem so genannten Integrationsteam
die Durchführungdes Betrieblichen EBM übertragen.
Dies ist jedoch nicht zwingendvorgeschrieben.Zu dem Team gehören in der
Regel Arbeitgeber Vertreter,Betriebs-oder Personalrat sowie die Schwerbehinderte Vertretung.
Danke F.M
AW: BEM SB Vertreter
Verfasst: Freitag 24. Oktober 2014, 12:50
von Ulrich.Römer
Siehe Tipp 2:
BEM- 10 Tipps für Arbeitgeber
Im Alleingang lassen sich Probleme schwer lösen: Seien Sie kommunikativ, kooperativ und konstruktiv. Holen Sie den Betriebs- oder Personalrat mit ins Boot, bei Bedarf auch die Schwerbehindertenvertretung.
Diese Broschüre sollte der Arbeitgeber kennen.