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Wahlvorschlag

Verfasst: Dienstag 21. Oktober 2014, 15:59
von jothehunter
Wir haben 2. Stellvertreter beschlossen.
Wie wird die Reihenfolge der Stellverteter (1. oder 2.) bestimmt?
Wird jeweils 1. und. 2. Stellvertreter gewählt oder ergibt sich dies
aus der Anzahl der Stimmen.
Wenn ein Kandidat sich grundsätzlich für die Vertrauensperson sowie 1. und 2. Stellvertreter bewirbt
muss der Name im Wahlvorschlag 3x ausgewiesen werden?
Wie sehen die Bekanntmachung und Stimmzettel bei 2 Stellvertretern aus? Werden 1. und 2. extra
ausgewiesen?

AW: Wahlvorschlag

Verfasst: Mittwoch 22. Oktober 2014, 07:57
von matthias.günther
Hallo,
die Stellvertreter werden in einem Wahlgang gemeinsam gewählt. Wer 1. und 2. Stellvertreter wird, ergibt sich dann aus der Anzahl der Stimmen (§ 13 Abs. 2, 3 SchwbVWO).
Im Wahlvorschlag muss der Name nicht dreimal ausgewiesen werden, es reicht aus, wenn getrennte Wahlvorschläge für die Bewerbung als SBV und als Stellvertreter eingereicht werden (§ 6 Abs. 3 SchwbVWO) bzw. wäre es nach der Kommentierung auch zulässig, wenn man sich auf einem Wahlvorschlag sowohl als SBV als auch als Stellvertreter bewirbt.
Für die Gestaltung der Stimmzettel empfiehlt sich die Nutzung der Vorlagen aus unserer aktuellen Wahlbroschüre. Eine gesonderte Ausweisung nach Anzahl der zu wählenden Stellvertreter ist nicht erforderlich, die Reihenfolge der Stellvertreter ergibt sich ja dann aus dem Wahlergebnis.