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(Neu-)Wahl SbV

Verfasst: Montag 16. Dezember 2013, 15:35
von patricia.kuylkens1
Guten Tag.
Ich bin als ehem. stellvertr. Mitglied nachgerückt auf die Stelle der Vertrauensperson. Da ich die einzige Vertretung war, bin ich jetzt eben einzige Ansprechpartnerin.
Wegen des doch recht hohen Arbeitsaufkommens hätte ich jedoch schon gerne eine Stellvertretung. Da (erst) im Herbst nächsten Jahres wieder Wahlen anstehen, ist meine Frage, ob ich sofort einfach nur ein stellvertr. Mitglied wählen lassen soll, oder nicht sinnvollerweise die komplette SbV-Wahl vorgezogen werden kann?
LG
PK

(Neu-)Wahl SbV?

Verfasst: Dienstag 17. Dezember 2013, 15:32
von albin.göbel
PK hat geschrieben: Da ich die einzige Vertretung war...
Guten Tag Frau Kuylkens,

genau aus diesem Grunde empfehlen die Integrationsämter und das Fachschrifttum, möglichst immer mindestens zwei Stellv. zu wählen aus verfahrensökonomischen Gründen, um nicht immer schon dann nachwählen zu müssen, wenn einer der Stellvertreter ausscheidet (DBB, Überblick zur SBV-Wahl).
PK hat geschrieben: ... ob ich sofort einfach nur ein stellvertr. Mitglied wählen lassen soll?
Hier ist nach § 17 SchwbVWO oder nach § 21 SchwbVWO zu verfahren, also Nachwahl der SBV-Stellvertreter, deren Amtszeit dann aber vorzeitig gemeinsam mit Ihrer Amtszeit als nachgerückte Vertrauensperson im Herbst 2014 endet.
PK hat geschrieben: ... oder soll nicht sinnvollerweise die komplette Wahl vorgezogen werden?
Nein, das geht definitiv nicht, solange Sie als nachgerückte Vertrauensperson amtieren. Eine solche Wahl wäre ansonsten von Anfang an unwirksam und nichtig.



Viele Grüße
Albin Göbel