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Liste Stützunterschrift

Verfasst: Sonntag 19. Oktober 2014, 19:36
von lassien
Hallo liebe Mitstreiter

Frage:

die amtierende SBV (nicht schwerbehindert) hat aus versehen in der Rubrik: "Vertreter des Wahlvorschlages" ihren Namen eingetragen und in der Rubrik: Für die Wahl zur Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen schlagen wir vor" ebenfalls.

Der Wahlvorstand hat die Liste geprüft und unterzeichnet.

Nun haben wir gehört, das die Liste ungültig sein soll . Was passiert nun? Sind die Kandidaten die sich als Stellvertreter auf dieser Liste eingetragen haben auch ungültig. Muss die Wahl wiederholt werden?

Was kann man machen?

AW: Liste Stützunterschrift

Verfasst: Montag 20. Oktober 2014, 08:47
von Ulrich.Römer
Hallo lassien,
im Feld oben links wird der Vertreter des Wahlvorschlags eingetragen. Da nach § 6 Absatz 1 SchwbVWO die Wahlberechtigten die Wahlvorschläge einreichen dürfen, muss die dort eingetragene Person selbst wahlberechtigt sein. Wenn nun in diesem Fall die vorgeschlagene SBV selbst wahlberechtigt ist, dann ist der Wahlvorschlag ohnehin gültig. Wenn nicht, würde ich als Wahlvorstand gemeinsam mit dem 1. Unterzeichner korrigieren und den Namen des 1. Unterzeichners oben ersetzen. Einen ungültigen Wahlvorschlag sehe ich bei diesem versehentlichen Falscheintrag nicht.

AW: Liste Stützunterschrift

Verfasst: Montag 20. Oktober 2014, 09:01
von lassien
Vielen Dank für die schnelle Antwort :)

Eine Frage habe ich noch dazu:

Da der Wahlvorstand die Stützunterschriftenliste schon abgesegnet hat und die ersten Briefe schon eingetroffen sind, kann da noch der Name des ersten Wahlberechtigten nächträglich eingefügt werden?

AW: Liste Stützunterschrift

Verfasst: Montag 20. Oktober 2014, 09:04
von Ulrich.Römer
Welche Briefe sind eingetroffen?

AW: Liste Stützunterschrift

Verfasst: Montag 20. Oktober 2014, 09:08
von lassien
Wir haben Briefwahl im Wahlvorstand festgelegt. Ende der Wahl ist der 28. Oktober.
Das sind schon die Wahlbriefe.

Gruss
Lassien

AW: Liste Stützunterschrift

Verfasst: Montag 20. Oktober 2014, 09:17
von Ulrich.Römer
Dann würde ich gar nichts mehr tun. Wenn die Stimmzettel sonst okay sind sehe ich keine große Gefahr. Falls es zur Anfechtung kommt wären wir hier natürlich am Ausgang des Verfahrens interessiert.
;)

AW: Liste Stützunterschrift

Verfasst: Montag 20. Oktober 2014, 09:19
von lassien
Ja ansonsten müßte alles richtig sein :)

Vielen Dank für die superschnelle Antwort :) :)

AW: Liste Stützunterschrift

Verfasst: Freitag 24. Oktober 2014, 14:01
von firstaidberlin
Ich habe ebenfalls eine Frage, wäre euch dankbar wenn Ihr mir diese beantworten könntet.

Wahlvorschlag
Fr. A als VP

Hr. B als Stellvertreter
Hr. C als Stellvertreter
Hr. D als Stellvertreter
Fr. E als Stellvertreterin
Fr. F als Stellvertreter

Fr. A. macht eine weitere zusammenhängende Liste, da das Wahlauschreiben nur 5 Mitglieder vorsieht als Stellvertreter.
Wahlvorschlag
Fr. A als VP

Hr. G als Stellvertreter
Hr. H als Stellvertreter

FRAGE: Müssen die Stützunterschriften (13) laut Wahlauschreiben auf beiden Vorschlägen von jeweils 13? Oder reicht einmal 13 aus, da es ein zusammenhängender Wahlvorschlag von einer Person ist?



Eine weitere Frage die mich noch interessiert, muss das Wahlausschreiben an die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften geschickt werden?

AW: Liste Stützunterschrift

Verfasst: Freitag 24. Oktober 2014, 15:00
von albarracin_01
Hallo,
es wäre besser, für neue Fragen auch einen neuen Thread zu eröffnen.

Die Fallschilderung ist mE unklar. Handelt es sich bei der ersten Aufzählung (Personen A-F) um einen bereits eingereichten Vorschlag mit Stützunterschriften? Falls ja, wer hat diesen Vorschlag eingereicht ?

AW: Liste Stützunterschrift

Verfasst: Freitag 24. Oktober 2014, 15:22
von Ulrich.Römer
Hallo firstaidberlin,
der zweite Wahlvorschlag mit dem gleichen Namen von Frau A. als Vertrauensperson geht nicht, Frau A muss sich entscheiden, ob sie auf dem ersten oder zweiten Vorschlag kandidieren will.
Jeder Wahlvorschlag muss mit der erforderlichen Anzahl von Stützunterschriften versehen sein. Ganz egal, wieviele Namen als Kandidaten genannt sind.
Gültig mit jeweils 13 Unterschriften wären dann:
Vorschlag 1 mit
Frau A. als VP
und die Herren B, C, D, E, F als Stellvertreter

Vorschlag 2
keine Vorschlag N als VP
und die Herren G und H als Stellvertreter.

Auf dem Stimmzettel wäre dann
A als VP
und B - H als Stellvertreter.