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Benachteiligung der SBV bei Zielvereinbarungen

Verfasst: Sonntag 19. Oktober 2014, 18:16
von gabriele.rohr
Hallo Ihr Lieben,
was kann die Vertrauensperson gegen eine Benachteiligung im Rahmen von Zielvereinbarungen tun ? Vorgesetzte argumentieren mit der vermehrten Abwesenheit durch SBV Arbeit , dies führt dazu betriebliche Ziele nicht zu erreichen.
Was ist zu tun ?
Was für Erfahrungen habt Ihr gemacht ?
Ich würde mich freuen von Euch zu hören.
Gaby

AW: Benachteiligung der SBV bei Zielvereinbarungen

Verfasst: Montag 20. Oktober 2014, 11:06
von Ulrich.Römer
Tja, immer wieder ein leidvolles Thema. In der Theorie liest sich das so einfach:
Rechtsstellung: Die persönliche Rechtsstellung der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen bestimmt sich nach § 96 SGB IX. Mit dieser Vorschrift wird die selbstständige Stellung der Schwerbehindertenvertretung unterstrichen; ihr Amt ist ein Ehrenamt, in dessen Ausübung sie nicht behindert werden darf. Wegen ihres Amtes darf die Vertrauensperson weder benachteiligt noch begünstigt werden. Dies gilt auch für ihre berufliche Entwicklung. Hieraus folgt, dass sie während ihrer Amtszeit die gleiche Förderung erfahren muss wie mit ihr vergleichbare Arbeitnehmer oder Bedienstete. (Auszug aus unserem Fachlexikon ABC)
Wer hatte ähnliche Probleme? Wie wurden sie gelöst?

AW: Benachteiligung der SBV bei Zielvereinbarungen

Verfasst: Dienstag 21. Oktober 2014, 15:15
von matthias.günther
Hallo Gaby,

wie wird das in eurer Firma beim Betriebsrat bzw. in der Dienststelle bei Personalratsmitgliedern gehandhabt? Der Arbeitgeber darf die SBV nicht schlechter stellen. Der Arbeitgeber darf hier die Zielvereinbarung aus meiner Sicht nur unter Beachtung der Mandatstätigkeit abschließen, d. h. nur erfüllbare Ziele mit der SBV vereinbaren.