Seite 1 von 2
SBV Wahl
Verfasst: Donnerstag 16. Oktober 2014, 17:41
von jothehunter
Wahlberechtigung: Dürfen Beamte im einstweiligen (vorläufigen) Ruhestand wählen?
Wie werden Wahlberechtigte die lange Zeit krank sind oder Altersteilzeitler informiert?
AW: SBV Wahl
Verfasst: Freitag 17. Oktober 2014, 08:05
von Ulrich.Römer
jothehunter hat geschrieben:Wahlberechtigung: Dürfen Beamte im einstweiligen (vorläufigen) Ruhestand wählen?
NeinWie werden Wahlberechtigte die lange Zeit krank sind oder Altersteilzeitler informiert?
Einladung zur Wahlversammlung bzw. Wahlausschreiben nach Hause schicken.
AW: SBV Wahl
Verfasst: Freitag 17. Oktober 2014, 18:04
von albarracin_01
oder Altersteilzeitler informiert?
Hallo,
ATZler in der
Ruhephase sind nicht mehr wahlberechtigt
&Tschüß
AW: SBV Wahl
Verfasst: Freitag 17. Oktober 2014, 21:09
von Ulrich.Römer
Oops, richtig! Die Altersteilzeitler hatte ich übersehen. Hatte die Langzeiterkrankten und befristeten Erwerbsminderungsrentner im Kopf.
AW: SBV Wahl
Verfasst: Samstag 18. Oktober 2014, 19:43
von CVedder
Klasse, dass hier aufgepasst wird und wir uns gemeinsam um saubere Antworten kümmern. Nur so kann ein Forum interessant bleiben!
Gruß Christian Vedder
Re: SBV Wahl
Verfasst: Dienstag 10. April 2018, 10:11
von tom.
Dürfen jetzt Kollegen,
welche sich schon seit Jahren in einer Erwerbsminderungsrente befinden und
bei dem Unternehmen nur noch auf dem "Zettel" für die Ausgleichsabgabe geführt werden ,
an einer SBV Wahl teilnehmen oder nicht ?
Re: SBV Wahl
Verfasst: Dienstag 10. April 2018, 10:15
von Ulrich.Römer
Hallo Tom,
ein Blick in die Wahlbroschüre in die Tabelle auf Seite 44 gibt die Antwort:
Erwerbsminderung auf Zeit - Aktives und passives Wahlrecht.
Re: SBV Wahl
Verfasst: Dienstag 10. April 2018, 10:49
von tom.
Danke Ulrich für die schnelle Antwort.
Die Tabelle auf Seite 44 sagt aber aus, dass es sich um eine Erwerbsminderungsrente auf Zeit handelt.
Ich meine aber eine Erwerbsminderungsrente, unbefristet, bis zum Eintritt in die Regelaltersrente.
SBV - Wahl ja oder nein ?
Re: SBV Wahl
Verfasst: Dienstag 10. April 2018, 11:03
von albarracin_01
Hallo,
eine vollständige Sachverhaltsdarstellung erleichtert eine sachgemäße Antwort ungemein.
Bist Du wirklich sicher, daß die Arbeitsverhältnisse auch bei unbefristeter Rente wegen voller Erwerbsminderung aufrechterhalten werden.
Gibt es bei Euch für diesen Fall keine "auflösende Bedingung", die durch Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag gilt ?
Re: SBV Wahl
Verfasst: Dienstag 10. April 2018, 11:20
von tom.
Servus Wolfgang ( auch Dir Danke für die rasche Antwort ),
folgender Sachverhalt =
Kollege ist in Erwerbsminderungsrente, unbefristet, bis zum Eintritt in die Regelaltersrente.
Der Kollege wird in der Personalabteilung geführt ( mitgeführt/aufgelistet wie auch immer ).
Und nein - es gibt keine "auflösende Bedingung", durch Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ( IG BCE ).
SBV - Wahl ja oder nein ?