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Wahlrecht bei Versetzung

Verfasst: Donnerstag 16. Oktober 2014, 11:09
von GuidoMengelberg
Wir sind eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts. Am 23.10. finden die Wahlen zur SBV in unserer Dienststelle statt. Zum 15.10. werden zwei schwerbehinderte Kollegen zu uns versetzt. Einer der beiden Kollegen hat in seiner bisherigen Dienststelle bereits die dortige SBV gewählt.

Welcher Kollege ist in unserer Dienststelle wahlberechtigt :?:

AW: Wahlrecht bei Versetzung

Verfasst: Donnerstag 16. Oktober 2014, 11:12
von Ulrich.Römer
Kurze Antwort: Beide!
Im förmlichen Verfahren müssen sie Antrag an den Wahlvorstand stellen um in die Wählerliste aufgenommen zu werden. Im vereinfachten Verfahren kommen sie einfach zur Wahlversammlung.

AW: Wahlrecht bei Versetzung

Verfasst: Donnerstag 16. Oktober 2014, 11:15
von GuidoMengelberg
In der Kürze liegt die Würze - Danke :idea: