Wir sind eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts. Am 23.10. finden die Wahlen zur SBV in unserer Dienststelle statt. Zum 15.10. werden zwei schwerbehinderte Kollegen zu uns versetzt. Einer der beiden Kollegen hat in seiner bisherigen Dienststelle bereits die dortige SBV gewählt.
Welcher Kollege ist in unserer Dienststelle wahlberechtigt
Wahlrecht bei Versetzung
AW: Wahlrecht bei Versetzung
Kurze Antwort: Beide!
Im förmlichen Verfahren müssen sie Antrag an den Wahlvorstand stellen um in die Wählerliste aufgenommen zu werden. Im vereinfachten Verfahren kommen sie einfach zur Wahlversammlung.
Im förmlichen Verfahren müssen sie Antrag an den Wahlvorstand stellen um in die Wählerliste aufgenommen zu werden. Im vereinfachten Verfahren kommen sie einfach zur Wahlversammlung.