Mindestanzahl Stellvertreter
Verfasst: Montag 13. Oktober 2014, 20:48
Wir haben ca. 400 Mitarbeiter und ca. 17 Schwerbehinderte / Gleichgestellte, d.h. vereinfachtes Wahlverfahren.
In eurer Bröschüre zur Wahl gebt ihr den Hinweis, mindestens 2 Stellvertreter zu wählen. Bei uns steht nun die Wahl an und ich suche nach Begründungen für die Mindestanzahl Stellvertreter.
- Ist euer Rat im Gesetz oder Vorschriften begründet?
- Gilt dieser Rat unabhängig von der Anzahl der zu vertretenden Schwerbehinderten / Gleichgestellten?
- Mit welchem / welchen Argumenten soll ich in der Wahlversammlung meinen Vorschlag zur Wahl von 2 Stellvertretern begründen (bei uns hält man einen Stellvertreter für genug; mein Vorschlag wird nur anerkannt, wenn er lupenrein begründbar ist)?
Danke schon mal für dieses segensreiche Forum, in dem ihr alle Fragen rasch und kompetent beantwortet.
In eurer Bröschüre zur Wahl gebt ihr den Hinweis, mindestens 2 Stellvertreter zu wählen. Bei uns steht nun die Wahl an und ich suche nach Begründungen für die Mindestanzahl Stellvertreter.
- Ist euer Rat im Gesetz oder Vorschriften begründet?
- Gilt dieser Rat unabhängig von der Anzahl der zu vertretenden Schwerbehinderten / Gleichgestellten?
- Mit welchem / welchen Argumenten soll ich in der Wahlversammlung meinen Vorschlag zur Wahl von 2 Stellvertretern begründen (bei uns hält man einen Stellvertreter für genug; mein Vorschlag wird nur anerkannt, wenn er lupenrein begründbar ist)?
Danke schon mal für dieses segensreiche Forum, in dem ihr alle Fragen rasch und kompetent beantwortet.