Guten Tag,
auf der Seite der Integrationsaemter gibt es ja das Formular " Einladung zur Wahlversammlung" - mit dem Hinweis , dass diese bei etwaigen Änderungen etc. " anfechtbar " sein kann.
Im Web auf
"Die Seite für die Schwerbehindertenvertretung" findet man ebenfalls eine Einladung ,mit einem umfangreicheren Text .
http://www.schwbv.de/text/20_einl_wahlversammlung.doc
Was spricht dagegen ?
Wir wählen im vereinfachten Wahlverfahren.
Vielen Dank fuer Ihren Rat
Gruß
Anette
SBV Wahl 2014 / Einladung zur Wahlversammlung
AW: SBV Wahl 2014 / Einladung zur Wahlversammlung
Hallo Anette,
da spricht überhaupt nichts dagegen wenn die Vordrucke rechtlich in Ordnung sind. Da wir aber grundsätzlich keine Downloads anderer Webseiten korrigieren oder bewerten, können wir auch keine Aussage über die Inhalte dieser Formulare machen.
da spricht überhaupt nichts dagegen wenn die Vordrucke rechtlich in Ordnung sind. Da wir aber grundsätzlich keine Downloads anderer Webseiten korrigieren oder bewerten, können wir auch keine Aussage über die Inhalte dieser Formulare machen.