Wahlbeteiligung - Mindestanzahl
Verfasst: Freitag 10. Oktober 2014, 10:16
In einer Dienststelle mit mehr als fünf, aber weniger als fünzig Wahlberechtigten ist das vereinfachte Wahlverfahren im Rahmen einer Wahlversammlung zu wählen. So weit bin ich gerade. Gibt es eine Mindestanzahl von Wahlberechtigten, die ihre Stimme abgeben müssen, damit die Wahl rechtskräftig ist oder gilt die Mehrheit von allen Anwesenden, egal wieviele da sind, unter Umständen auch weniger als fünf (Anwesende)? Beispiel 8 Wahlberechtigte, 4 davon im Urlaub....
Danke
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