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wahl
Verfasst: Donnerstag 9. Oktober 2014, 07:54
von gabriele.diehl
Hallo
Darf ein nicht Schwerbehinderter an der Wahl teilnehmen, und sich aufstellen lassen?-
Und muss der Betriebsrat die Wahl unterstützten?
AW: wahl
Verfasst: Donnerstag 9. Oktober 2014, 08:32
von Ulrich.Römer
Hallo
- Darf ein nicht Schwerbehinderter an der Wahl teilnehmen---Nein, aber es gibt Ausnahmen
- und sich aufstellen lassen?-- Bei der SBV-Wahl gibt es keine Aufstellung sondern nur Vorschläge und die können nur die Wahlberechtigten abgeben
- Und muss der Betriebsrat die Wahl unterstützten? Nein, der BR darf die Wahl aber auch nicht verhindern bzw. blockieren
AW: wahl
Verfasst: Donnerstag 9. Oktober 2014, 09:27
von gabriele.diehl
Hallo
Können Sie mir sagen welche ausnahmen.
Und danke für die Info
AW: wahl
Verfasst: Donnerstag 9. Oktober 2014, 09:31
von Ulrich.Römer
Ja, teilnehmen darf z.B. die amtierende SBV an der Wahlversammlung als Initiator der Wahl. Die SBV muss aber nicht selbst schwerbehindert sein und mitwählen darf sie natürlich nicht.