Hallo,
ich melde mich nun auch einmal zu Wort.
Wir habe bei uns zwei Kollegen mit einem Zeitvertrag, beide Verträge laufen noch mindestens bis Februar 2015.
Meine Frage:" Dürfen die beiden an der Wahl teilnehmen?"
Vielen Dank
Zeitverträge
AW: Zeitverträge
Hallo Huppi,
natürlich dürfen die zwei mitwählen! Es zählt allein die Beschäftigung am Wahltag. Siehe dazu auch unsere Tabelle zum aktiven und passiven Wahlrecht in der Wahlbroschüre auf Seite 30.
natürlich dürfen die zwei mitwählen! Es zählt allein die Beschäftigung am Wahltag. Siehe dazu auch unsere Tabelle zum aktiven und passiven Wahlrecht in der Wahlbroschüre auf Seite 30.