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Wahlrecht bei Befristungsablauf

Verfasst: Donnerstag 2. Oktober 2014, 15:37
von FK
Hallo zusammen,
wir haben bei uns im Betrieb Schwerbehinderte, deren Feststellungsbescheid (w/GDB) ein Befristungsdatum beinhaltet. Datum liegt vor dem vom Wahlvorstand angesetzten Wahltermin. Ist bei Auslauf der Befristung eine Nachwirkung (6 Monate) zu berücksichtigen oder sind diese Mitarbeiter einfach nicht mehr wahlberechtigt?
Was ist ggfls. zu veranlassen um über Wahlberechtigung entscheiden zu können?
Beste Grüße
und danke vorab

AW: Wahlrecht bei Befristungsablauf

Verfasst: Donnerstag 2. Oktober 2014, 16:19
von Ulrich.Römer
Hallo FK,
Personen ohne Nachweis der SB-Eigenschaft sind eigentlich nicht wahlberechtigt. Über die Nachwirkungsregelungen nach § 116 SGB IX ist eine Teilnahme an der Wahl auch ohne SB-Ausweis mit dem die Verringerung feststellenden Bescheid des Versorgungsamtes möglich. Es sind aber keine 6 Monate sondern insgesamt nur 4 Monate nach Herabsetzungsbescheid:

1 Monat Widerspruchsfrist bis Entscheidung unanfechtbar ist
+ 3 Monate Nachwirkung nach § 116 SGB IX
= 4 Monate