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Wahlhandlung zwingend?

Verfasst: Mittwoch 1. Oktober 2014, 10:58
von arthur56
Ich bin zum Vorsitzenden des Wahlvorstandes bestellt worden.
Der Wahlvorstand hat ein förmliches Wahlverfahren und Briefwahl beschlossen. Ausgeschrieben sind die Vertauensperson und 4 Stellvertreter.
Anzahl der eingegangenen Bewerbungen sind identisch. Da für jede Bewerbung auch Stützunterschriften vorliegen, kann man unterstellen, dass es für jede Bewerbung auch zumindest eine Stimme geben.
Kann man sich bei diesen Gegebenheiten nicht das weitere förmliche Wahlverfahren sparen?
Entspräche den "Friedenswahlen" wie sie bei den Sozialwahlen nicht unüblich sind.

AW: Wahlhandlung zwingend?

Verfasst: Mittwoch 1. Oktober 2014, 11:02
von Ulrich.Römer
Hallo Arthur56,
auch wenn das Ergebnis bei Vorliegen von nur einem Wahlvorschlag eigentlich schon feststeht muss die Wahl nach der Wahlordnung durchgeführt werden. Eine Abkürzung des Verfahrens ist weder im SGB IX noch in der SchwbVWO vorgesehen.

AW: Wahlhandlung zwingend?

Verfasst: Mittwoch 1. Oktober 2014, 11:25
von arthur56
Danke für die umgehende Antwort.
Alles andere wäre auch zu schön gewesen ;)

AW: Wahlhandlung zwingend?

Verfasst: Donnerstag 16. Oktober 2014, 08:33
von zander
@ arthur56

Müsst ihr das förmliche WV durchführen? Habt ihr über 50 Schwerbehinderte?

LG

AW: Wahlhandlung zwingend?

Verfasst: Donnerstag 16. Oktober 2014, 08:51
von albarracin_01
Hallo,

aus meiner Erfahrung (zum 3. Mal kein Gegenkandidat) kann ich Dir sagen, daß eine Wahl unter den geschilderten Umständen trotzdem sinnvoll ist, wenn man es schafft, eine hohe Wahlbeteiligung hinzukriegen. Das kann für die Legitimation und daraus resultierend die Durchsetzungsfähigkeit sehr hilfreich sein. Dafür müssen halt jetzt die KandidatINNen massiv werben.

In meinem Fall war - trotz fehlender Wahlalternativen bei SBV und Stelli - eine Wahlbeteiligung von 59% bzw. 64% mit entsprechender Zustimmungsrate immer auch ein klares Zeichen an den AG.

AW: Wahlhandlung zwingend?

Verfasst: Mittwoch 29. Oktober 2014, 13:28
von arthur56
@zander
Förmliches WV ist (leider) zwingend, da unsere beiden Standorte zu weit auseinander liegen.

LG
arthur56

AW: Wahlhandlung zwingend?

Verfasst: Samstag 11. März 2017, 17:51
von albin.göbel
arthur hat geschrieben:Kann man sich bei diesen Gegebenheiten nicht das weitere förmliche Wahlverfahren sparen?
Nachtrag: Vgl. entsprechend auch
LAG BW, 04.05.2016, 10 TaBV 2/16
(= NZA-RR 2/2017, auf Seite 92/93)

Viele Grüße
Albin Göbel