Psychisch Erkrankte kehrt zurück?!

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lilli

Psychisch Erkrankte kehrt zurück?!

Beitrag von lilli »

Hallo,
eine Kollegin ist durch zu starke Beanspruchung bei der Arbeit psychisch erkrankt, bereits im Krankengeld. Sie hat mich als Betriebsrätin um Unterstützung gebeten. In ihrem Auftrag habe ich ein Gespräch mit direktem Vorgesetzten und Abteilungsleitung geführt. Der Verdacht der Kollegin hat sich bestätigt: man will sie nicht weiter beschäftigen.
Die Kollegin kann ihre bisherige Tätigkeit in einem Callcenter-Bereich nicht mehr ausführen, weil sie derzeit die Komplexität und Flexibilität der Anforderungen nicht erfüllen kann. Sie hat eine andere Tätigkeit vorgeschlagen ohne Kundenkontakt - der Arbeitgeber hat dies abgelehnt (bisher ohne Nennung der Gründe), obwohl dort studentische Aushilfen beschäftigt sind.
Sie hat inzwischen um ein BEM-Verfahren gebeten, der Termin wurde festgelegt.

Meine Fragen lauten:
  • Hat sie bei psychischen Beschwerden in Form einer Belastungsstörung Aussicht auf die Anerkennung einer Schwerbehinderung?
  • Muss der Arbeitgeber für sie (auch ohne GdB von 50 oder Gleichstellung) im Sinne des SGB IX § 84 nicht ERNSTHAFT nach einem Arbeitsplatz suchen, anstatt sie als Lowperformer zu deklarieren?
  • Welche Durchsetzungsmöglichkeiten haben wir (sie als von Behinderung Bedrohte, ich als Betriebsrätin), den Arbeitgeber dazu zu bringen, sein Bestes zu tun und ihr eine Chance zu geben?
Danke, Lilli
CVedder
Beiträge: 347
Registriert: Dienstag 2. November 2010, 11:14

AW: Psychisch Erkrankte kehrt zurück?!

Beitrag von CVedder »

Hallo Lilli,

unter Broschüre

findet sich auf den Seiten 47 und 48 die GdB Tabelle hinsichtliche psyschischer Erkrankungen. Es ist ein weites Feld und ohne fundierte ärztliche Aussagen/Beschreibungen bis hin zu einem Gutachten, kann keine verlässliche Einschätzung abgegeben werden. Wichtig ist die Beschreibung der psyschischen Auswirkungen/Beschwerden als Folge der Belastungsstörungen und diese müssen nicht nur vorübergehend - also länger wie 6 Monate (§ 2 Absatz 1 SGB IX) gegeben sein.

Ihre Kollegin ist auch ohne anerkannte Schwerbehinderte ein klassicher Fall nach § 84 Absatz 2SGB IX. Der Arbeitgeber muss bei allen Beschäftigten (also auch ohne Schwerbehinderung) ein BEM durchführen. Ansonsten wird es bei einem Arbeitsgerichtsprozess ein schnelles Ende für die Firma nehmen. Die Arbeitsgerichtsrechtsprechung hat das mittlerweile auch so in der Praxis umgesetzt. Vor diesem "schnelle Ende" wiederum kann man wiederum den Arbeitgeber bewahren, wenn man ihn darauf aufmerksam macht.

Gruß
Christian Vedder
Ulrich.Römer

AW: Psychisch Erkrankte kehrt zurück?!

Beitrag von Ulrich.Römer »

lilli

AW: Psychisch Erkrankte kehrt zurück?!

Beitrag von lilli »

Vielen Dank für die Hinweise und die Links!
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