eine Kollegin ist durch zu starke Beanspruchung bei der Arbeit psychisch erkrankt, bereits im Krankengeld. Sie hat mich als Betriebsrätin um Unterstützung gebeten. In ihrem Auftrag habe ich ein Gespräch mit direktem Vorgesetzten und Abteilungsleitung geführt. Der Verdacht der Kollegin hat sich bestätigt: man will sie nicht weiter beschäftigen.
Die Kollegin kann ihre bisherige Tätigkeit in einem Callcenter-Bereich nicht mehr ausführen, weil sie derzeit die Komplexität und Flexibilität der Anforderungen nicht erfüllen kann. Sie hat eine andere Tätigkeit vorgeschlagen ohne Kundenkontakt - der Arbeitgeber hat dies abgelehnt (bisher ohne Nennung der Gründe), obwohl dort studentische Aushilfen beschäftigt sind.
Sie hat inzwischen um ein BEM-Verfahren gebeten, der Termin wurde festgelegt.
Meine Fragen lauten:
- Hat sie bei psychischen Beschwerden in Form einer Belastungsstörung Aussicht auf die Anerkennung einer Schwerbehinderung?
- Muss der Arbeitgeber für sie (auch ohne GdB von 50 oder Gleichstellung) im Sinne des SGB IX § 84 nicht ERNSTHAFT nach einem Arbeitsplatz suchen, anstatt sie als Lowperformer zu deklarieren?
- Welche Durchsetzungsmöglichkeiten haben wir (sie als von Behinderung Bedrohte, ich als Betriebsrätin), den Arbeitgeber dazu zu bringen, sein Bestes zu tun und ihr eine Chance zu geben?