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Bestellung des WV

Verfasst: Dienstag 30. September 2014, 14:10
von vk9
Hallo, ich habe als GBR/BRV das Problem dass unsere VP seit Wochen schwer erkrankt ist. Somit kann er nicht den WV bestellen, ich kann ihn auch nicht erreichen. Wir haben vor Wochen telefoniert und ich habe ihm meine Unterstützung zugesagt. 2010 wurde eine VP und 2 Stellverteter gewählt. Die VP ist letztes Jahr in Rente gegangen. Somit ist sein Vertreter, die jetzige VP ins Amt "nachgerückt", bzw. hat das Amt übernommen. Kann nun der verbleibende Stellvertreter
den Wahlvorstand bestellen. Ich möchte nicht ins Krankenhaus und dem Kollegen eine Unterschrift abnötigen. Nach Auskunft seiner Frau ist er sehr krank.

AW: Bestellung des WV

Verfasst: Dienstag 30. September 2014, 14:12
von Ulrich.Römer
Kurze Antwort: Ja!
Stellvertreter übernimmt im Vertretungsfall alle Rechte, Aufgaben und Pflichten der Vertrauensperson.

AW: Bestellung des WV

Verfasst: Dienstag 30. September 2014, 14:34
von vk9
Danke für die schnelle Antwort.