Hallo liebe Foren-Leser,
am 01.10.2014 tritt ein weiterer Schwerbehinderter seine unbefristete Stelle hier im Haus an.
Darf er zum Wahltermin am 24.10.2014 dann schon mitwählen?
Wählbar ist er ja m. E. nicht, da er dann noch nicht 6 Monate dem Betrieb abgehört...!
Danke für Info und Gruß
Ab wann sind neue Kollegen wahlberechtigt?
AW: Ab wann sind neue Kollegen wahlberechtigt?
Hallo Murebeil,
klar darf der "Neue" mitwählen. Entscheidend ist die Beschäftigung im Betrieb am Tag der Wahl. Selbst wenn es der erste Arbeitstag wäre dürfte er zur Wahlurne.
Wählbar ist er tatsächlich noch nicht weil die Mindestbeschäftigungsdauer nicht erfüllt ist.
klar darf der "Neue" mitwählen. Entscheidend ist die Beschäftigung im Betrieb am Tag der Wahl. Selbst wenn es der erste Arbeitstag wäre dürfte er zur Wahlurne.
Wählbar ist er tatsächlich noch nicht weil die Mindestbeschäftigungsdauer nicht erfüllt ist.